Gleichstellung und Antidiskriminierung
Pankow ist ein vielfältiger und weltoffener Bezirk. Die Beteiligung aller Pankower*innen diverser Hintergründe am öffentlichen Leben und der Politik zu gewährleisten sowie frauen- und queerpolitische Räume zu erhalten bleibt ein wichtiges Themenfeld der Bezirkspolitik, dem sich die Linksfraktion besonders verpflichtet sieht. Um Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit zu erreichen, unterstützen wir die vielfältigen und erfolgreichen Frauenprojekte Pankows. Wir machen uns außerdem dafür stark, dass die Verwaltung vielfältiger wird.
Hier finden Sie alle unsere Anträge und Anfragen, sowie alle Meldungen mit Bezug zu Themen der Gleichstellung, der Antidiskriminierung und der Queerpolitik.
Asylrecht für Menschen unterschiedlicher sexueller und geschlechtlicher Identität stärken
Ds. VII-0587
Gemeinsamer Antrag von Linksfraktion und Piratenfraktion
Die BVV möge beschließen:
Die BVV Pankow begrüßt und unterstützt eine Asylgewährung für Flüchtlinge, die aufgrund einer anderen als der heterosexuellen Orientierung oder aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität von Verfolgung betroffen sind.
Das Bezirksamt wird ersucht, bei den Betreibern der Flüchtlingseinrichtungen im Bezirk Pankow den Aushang und die Veröffentlichung von Informationen darüber anzuregen, dass entsprechend des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 07.11.2013 zu den Rechtssachen C-199/12, C-200/12, C-201/12 eine gleichgeschlechtliche sexuelle oder eine andere, sich von einer heterosexuellen Identität unterscheidende geschlechtliche Identität ein Asylgrund sein kann, sofern dementsprechende Handlungen im Herkunftsland mindestens mit einer Freiheitsstrafe bedroht sind und diese auch tatsächlich verhängt würde. Bei Vorliegen einer solchen Situation könne dies als Asylgrund auch im Eingangsverfahren des Asylverfahrens angegeben werden. Eine vorherige Beratung sei jedoch empfehlenswert.
Begründung:
Der EuGH erkannte mit seinem Urteil vom 07.11.2013 zu den Rechtssachen C-199/12, C-200/12, C-201/12 Homosexualität unter bestimmten Voraussetzungen als Asylgrund an. Dieser Antrag soll die Akzeptanz und Umsetzung des EuGH-Urteils unterstützen. Er soll zudem potenziell Betroffene über die aktuelle Rechtslage informieren. Viele Betroffene wissen nicht, dass eine andere als die heterosexuelle Identität u.U. als Asylgrund anerkannt werden kann. Deshalb werden vielfach dementsprechende Angaben beim Eingangsverfahren des Asylverfahrens nicht getätigt. Im Nachhinein kann sich der/die Asylsuchende auf einen solchen Asylgrund berufen, sofern dieser nicht bereits als solcher genannt wurde. Deshalb sollte hierauf explizit hingewiesen werden.