Gleichstellung und Antidiskriminierung

Pankow ist ein vielfältiger und weltoffener Bezirk. Die Beteiligung aller Pankower*innen diverser Hintergründe am öffentlichen Leben und der Politik zu gewährleisten sowie frauen- und queerpolitische Räume zu erhalten bleibt ein wichtiges Themenfeld der Bezirkspolitik, dem sich die Linksfraktion besonders verpflichtet sieht. Um Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit zu erreichen, unterstützen wir die vielfältigen und erfolgreichen Frauenprojekte Pankows. Wir machen uns außerdem dafür stark, dass die Verwaltung vielfältiger wird.

Hier finden Sie alle unsere Anträge und Anfragen, sowie alle Meldungen mit Bezug zu Themen der Gleichstellung, der Antidiskriminierung und der Queerpolitik.

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen oder ihnen Gleichgestellte im Bezirksamt Pankow

BV Maria Bigos

Kleine Anfrage - KA-0754/IX

In einem Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlins vom 07.07.2023 wurden die Bezirksämter aufgefordert mehr Menschen mit Behinderungen anzustellen oder zumindest Praktikaplätze oder ausgelagerte Arbeitsplätze anzubieten (Rundschreiben SenFin IV Nr. 35/2023). Hierfür stellt das Land Berlin zusätzliche Mittel zur Inklusion bereit, die aber nicht vollumfänglich von den Bezirken ausgeschöpft werden. Die Mittel werden explizit auch für Auszubildende mit Schwerbehinderung bereitgestellt sowie für schwerbehinderte Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Eine Meldung als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit ist nicht mehr erforderlich. Die Nutzung der Inklusionsmittel soll die Möglichkeit eröffnen, die Verwaltung flexibler zu gestalten und Menschen mit Schwerbehinderung die Chance zu geben, ihre Fähigkeiten für das Land Berlin einzusetzen.

Mit Blick auf die Beschäftigung vollerwerbsgeminderter Menschen, sollen die Bezirksämter zudem prüfen, wo z.B. routinemäßige Tätigkeiten und Aufgaben aus einem bestehenden Aufgabengebiet herausgenommen und zu einem neuen Aufgabengebiet gebündelt werden können. So könne man durch Bündelung von anfallenden Aufgaben für eine vollerwerbsgeminderte Person mit Schwerbehinderung ein den individuellen Fähigkeiten entsprechendes Aufgabengebiet schaffen und hierfür ebenfalls die Inklusionsmittel in Anspruch nehmen. Im Laufe der Beschäftigung können die Fähigkeiten weiter betrachtet und ausgebaut werden und es kann geprüft werden, ob eine anschließende dauerhafte Stelle gefunden werden kann.

  1. Wie viele Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne des §2 SGB IX arbeiten im Bezirksamt Pankow? Bitte nach Fachdiensten und Jahresscheiben aufschlüsseln für die Jahre 2019-2024 in Prozent und absoluten Zahlen). Bitte auch um Übermittlung des Geschlechterverhältnisses (weiblich, männlich, divers).
  2. Welche Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen oder ihnen Gleichgestellter ist vom Bezirksamt zu erreichen gemessen an der Gesamtanzahl Beschäftigter im Bezirksamt in Prozent?
  3. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen und ihnen Gleichgestellter zu erreichen? Welche Maßnahmen haben sich als besonders effektiv herausgestellt und welche Pläne bestehen seitens des Bezirksamtes diese zu verstetigen, weiterzuentwickeln und zu erweitern?
  4. Wie viele Mitarbeitende des Bezirksamts erhalten ein Budget für Arbeit oder ein Budget für Ausbildung?
  5. In Pankow befindet sich die Konrad-Zuse-Schule (Berufsbildungswerk) in dem junge Menschen mit Behinderungen eine Ausbildung erhalten. Gibt es einen Austausch und Dialog zwischen der Konrad-Zuse-Schule bezüglich Praktika oder Ausbildungsstellen zur Umsetzung des Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen SenFin IV Nr. 35/2023? Wenn ja, wie viele Stellen im Bezirksamt konnten über diese Kooperation an Menschen mit Behinderungen seit Bestehen der Kooperation vermittelt werden? Wenn nein, warum nicht?
  6. Gemäß der kleinen Anfrage KA-0968/VIII gibt es in Pankow acht Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM). Mit wie vielen WfbM wurde Kontakt aufgenommen um Maßnahmen zu erarbeiten bezüglich der Umsetzung des Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen SenFin IV Nr. 35/2023? Wenn bisher kein Kontakt aufgenommen wurden, bitte um Begründung warum nicht.
  7. Gemäß der KA-0968/VIII wird in den Pankower Werkstätten im Bereich Landschaftspflege, Postversand und Haustechnik gearbeitet. Wie vielen Rehabilitant:innen in den entsprechenden Werkstätten wurde ein Praktikum, „ausgelagerter Arbeitsplatz einer WfbM“ oder ein Arbeitsplatz unter Verwendung der Inklusionsmittel aktiv angeboten? Falls kein aktives Angebot unterbreitet wurde, warum nicht?
  8. In welchen Fachdiensten des Bezirksamtes könnten Aufgaben am ehesten und am besten herausgenommen, gebündelt und alternativ so zusammengesetzt werden, dass auch vollerwerbsgeminderte Menschen in eine Anstellung finden könnten gem. Rundschreiben SenFin IV Nr. 35/2023? Inwieweit bestehen Pläne eine solche Bündelung und Neuzusammensetzung von Aufgaben vorzunehmen, um gezielt Menschen mit Behinderungen einzustellen? Wenn Pläne bestehen, bitte um Nennung wie viele Stellen daraus für die Zielgruppe voraussichtlich geschaffen werden würden.
  9. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamtes Pankow dem Fachkräftemangel in spezifischen Fachdiensten des Bezirksamtes entgegenzuwirken wie zum Beispiel im Bereich des Grünflächenamtes, Poststelle oder der Serviceeinheit Facility Management, indem eine gezielte Ansprache und ein aktives Recruiting von Menschen mit Behinderungen erfolgt, um diese dort zu beschäftigen? Wurden Maßnahmen eines aktiven Recruitings von Menschen mit Behinderung für die genannten Fachdienste – Grünflächenamt, Poststelle und Serviceeinheit Facility Management – bereits umgesetzt? Wenn ja, mit welchen positiven Effekten? Wenn nein, warum nicht?
  10. Wurde bei den aktuellen Dauerausschreibungen des Bezirksamtes (u.a. Gärtnerei) die Möglichkeit eines aktiven Recruitings von Menschen mit Behinderung in Erwägung gezogen und/oder umgesetzt? Wenn ja, mit welchem Rücklauf? Wenn nein, warum nicht?
  11. Welche Maßnahmen wurden ergriffen um §9 Abs.4 des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) umzusetzen (Entwicklung und Sicherung des Zugangs zu Programmen für den sozialen Schutz und der Armutsbekämpfung speziell für Frauen und Mädchen) und wo sind diese einzusehen?
  12. Hat das Bezirksamt einen Maßnahmenplan zur Umsetzung des LGBG entwickelt? Wenn ja, sind darin auch Maßnahmen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung enthalten? Wenn nein, warum nicht?
  13. Welche Person ist für die Umsetzung des LGBG im Bezirksamt Pankow zuständig? Zu wann plant das Bezirksamt die Ausschreibung und Besetzung der Koordinierungsstelle LGBG gem. §21 Abs. 1 LGBG?
  14. Wie bewertet die Bezirksbürgermeisterin die Maßnahmen der Vergangenheit, um Inklusion für Menschen mit Behinderungen im Bezirksamt Pankow zu erreichen?

 

Antwort des Bezirksamts
Anlage 1
Anlage 2