Gleichstellung und Antidiskriminierung

Pankow ist ein vielfältiger und weltoffener Bezirk. Die Beteiligung aller Pankower*innen diverser Hintergründe am öffentlichen Leben und der Politik zu gewährleisten sowie frauen- und queerpolitische Räume zu erhalten bleibt ein wichtiges Themenfeld der Bezirkspolitik, dem sich die Linksfraktion besonders verpflichtet sieht. Um Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit zu erreichen, unterstützen wir die vielfältigen und erfolgreichen Frauenprojekte Pankows. Wir machen uns außerdem dafür stark, dass die Verwaltung vielfältiger wird.

Hier finden Sie alle unsere Anträge und Anfragen, sowie alle Meldungen mit Bezug zu Themen der Gleichstellung, der Antidiskriminierung und der Queerpolitik.

Bezahlbarer Wohnraum für Frauen in Pankow

Kleine Anfrage: KA-0429/VIII

BV Tina Pfaff, Linksfraktion

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene betont, dass das Recht auf Wohnraum und der Zugang zu qualitativ hochwertigem Wohnraum eines der menschlichen Grundbedürfnisse darstellt und für das Wohlbefinden der Person und ihrer Familie unabdingbar ist. Darüber hinaus wird festgehalten, dass Frauen und Männer oftmals speziellen und unterschiedlichen Wohnbedarf haben. Angesichts der angespannten Wohnungssituation im Bezirk, regte der Pankower Frauenbeirat im Rahmen eines Erfahrungsaustausches am 7. März 2018 an - unter Federführung des Bezirksamtes mit Vertreter*innen der Pankower Wohnungsbaugesellschaften und -Genossenschaften, der verschiedenen sozialen Projekte und Betroffeneninitiativen - einen Runden Tisches zum Thema Wohnen in Pankow einzurichten, Die Einrichtung eines solchen Runden Tisches hat der zuständige Bezirksstadtrat Herr Kuhn in einem Schreiben vom 18. Juni 2018 an den Frauenbeirat Pankow als derzeit nicht zielführend abgelehnt.

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Hält der Bezirk Pankow die Einrichtung von Runden Tischen angesichts möglicher Terminfindungsschwierigkeiten grundsätzlich für nicht zielführend? Wenn ja, warum und wenn nein, warum stellt dies aus Sicht des Bezirks eine Besonderheit beim Thema Wohnen dar?
  2. Welche Maßnahmen hält der Bezirk für zielführend, um die Verantwortlichkeiten/Aufgaben innerhalb des Bezirksamtes zum Thema Wohnen stärker zu koordinieren und die Zusammenarbeit der Ressorts zu diesem Thema zu fördern?
  3. Welche Maßnahmen hat der Bezirk ergriffen, um die Bereitstellung von kleinen, barrierefreien Wohnungen für ältere Menschen zu fördern? Wie werden dabei unterschiedliche Bedarfe von Frauen und Männern berücksichtigt?
  4. Wie will der Bezirk sicherstellen, dass Wohnraum besonders für s.g. vulnerable Zielgruppen zur Verfügung gestellt wird, u.a. für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, geflüchtete Menschen, Alleinerziehende und Jugendliche, die in Wohnprojekten untergebracht sind.
  5. Welche Anstrengungen unternimmt der Bezirk um bezahlbare Wohnungen für Familien mit Kindern in Pankow sicherzustellen?
  6. Wie genau berücksichtigt der Bezirk eine Geschlechterperspektive bei seinen Anstrengungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in Pankow?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste

Zu 1.:

Das Bezirksamt als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in Pankow ist in besonderem Maße mit den Problemen des Wohnungsmarkts konfrontiert. Dabei zeigt sich, dass die Wohnungsnot keine Ausprägungen hinsichtlich spezifischer Nachfragegruppen aufweist, sondern dass von einem umfänglichen grundsätzlichen Mangel an preiswertem Wohnraum für alle Haushalte und Haushaltstypen gesprochen werden muss. Im Zusammenhang mit diesem Problem gibt es seitens des Bezirksamts keinen Mangel an Erkenntnissen, so dass es aus Sicht des Bezirksamts fraglich ist, ob die Einrichtung eines Runden Tisches zum speziellen Thema „Bezahlbarer Wohnraum für Frauen“ einen Beitrag zur Lösung des Wohnungsproblems leisten kann.

Zu 2.:

Die bezirklichen Ressorts arbeiten bereits intensiv zusammen, neben dem Bezirksamt als Gremium existiert eine Vielzahl an Steuerrunden und ähnlichen Abstimmungsformaten, um projektbezogen die Bedarfe aller Ressorts zu erfassen und so weit wie möglich bei der Projektumsetzung zu berücksichtigen. Hierbei ist auch die Sozialraumorientierte Planungskoordination zu nennen, in deren Arbeitsgruppen alle Ressorts und Beauftragte des Bezirksamts ihre Bedarfe und Strategien einbringen um das bezirkliche Handeln zu koordinieren.

Zu 3.:

Die Bereitstellung von bedarfsgerechtem, nutzerspezifischem Wohnraum kann – soweit nicht ohnehin gesetzlich geregelt – nur projektbezogen umgesetzt werden. Hierbei ist der öffentliche Sektor besser geeignet, nutzerspezifische Angebote bereitzustellen als private Investoren, die renditeorientiert agieren.

Mit den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften finden regelmäßig Abstimmungsrunden statt, die genutzt werden können, um spezifische Vorschläge einzubringen. Grundsätzlich ist aber darauf hinzuweisen, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Aufsichtsbehörde gegenüber den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften fungiert.

Zu 4.:

Es ist für das Bezirksamt nicht möglich, dies sicherzustellen. Wie bereits dargestellt, ist die Versorgung mit Wohnraum derzeit für alle Nutzergruppen unzureichend. Abhilfe soll insbesondere dadurch geschaffen werden, dass die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften entsprechenden Wohnraum neu schaffen. Darüber hinaus sollen Belegungsbindungen soweit wie möglich erhalten oder über die Errichtung von sozialem Wohnungsbau und den Abschluss von Verträgen mit privaten Bauherren neue Bindungen geschaffen werden. Die finanziellen Mittel, die für den Sozialen Wohnungsbau erforderlich sind, werden vom Bund bzw. den Ländern zur Verfügung gestellt. Das Bezirksamt setzt sich gegenüber dem Land Berlin dafür ein, dass dies in ausreichendem Maße geschieht. Eine kurzfristige Entspannung auf dem Wohnungsmarkt ist allerdings nicht in Sicht.

Zu 5.:

Siehe hierzu Antwort 4.

Zu 6.:

Im Rahmen seiner Möglichkeiten übernimmt das Bezirksamt alle Anstrengungen, um Obdachlosigkeit generell zu vermeiden. Konkrete Hilfe kann aber immer nur im Einzelfall erfolgen. Im Einzelfall ist dem konkret betroffenen Menschen zu helfen, eine geschlechterspezifische Perspektive muss im Einzelfall demzufolge in den Hintergrund treten.


Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat