Gleichstellung und Antidiskriminierung

Pankow ist ein vielfältiger und weltoffener Bezirk. Die Beteiligung aller Pankower*innen diverser Hintergründe am öffentlichen Leben und der Politik zu gewährleisten sowie frauen- und queerpolitische Räume zu erhalten bleibt ein wichtiges Themenfeld der Bezirkspolitik, dem sich die Linksfraktion besonders verpflichtet sieht. Um Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit zu erreichen, unterstützen wir die vielfältigen und erfolgreichen Frauenprojekte Pankows. Wir machen uns außerdem dafür stark, dass die Verwaltung vielfältiger wird.

Hier finden Sie alle unsere Anträge und Anfragen, sowie alle Meldungen mit Bezug zu Themen der Gleichstellung, der Antidiskriminierung und der Queerpolitik.

Maßnahmen zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz der Beschäftigten des Bezirksamtes Pankow

Kleine Anfrage: KA-0353/VIII

BV Matthias Zarbock, Linksfraktion

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Trifft es zu, dass derzeit Bewerbungsverfahren im Bezirksamt Pankow nicht anonymisiert durchgeführt werden?
  2. Welche Gründe gibt es dafür, dass das mit einem Pilotprojekt in Pankow eingeführte anonymisierte Bewerbungsverfahren nicht zum Regelbetrieb des Bezirksamtes Pankow wurde?
  3. Wie wird dies hinsichtlich einer vermeintlich »erfolgreichen« Einführung dieses Verfahrens beurteilt (siehe Vorlage zur Kenntnisnahme, Schlussbericht zur VII-1041 vom 9.6.2016: »Das Bezirksamt Pankow gehörte im Rahmen eines landesweiten Pilotverfahrens zu den ersten Behörden des Landes Berlin, die das anonymisierte Bewerbungsverfahren erfolgreich durchführten.«)?
  4. Gab es eine Evaluierung dieses Pilotprojektes und wenn ja: Welche Ergebnisse hinsichtlich der Zielerreichung wurden dabei festgestellt?
  5. Wird das Bezirksamt dem Auftrag der BVV gemäß das Ziel der Einführung eines anonymisierten Bewerbungsverfahrens weiter verfolgen?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Kultur, Finanzen und Personal

Zu 1.:

Derzeit werden keine anonymisierten Bewerbungsverfahren im Bezirksamt Pankow durchgeführt.

Zu 2.:

Ein flächendeckender Einsatz des anonymisierten Bewerbungsverfahrens wird nicht empfohlen, da hierfür zu wenige Erkenntnisse über die Wirksamkeit des Verfahrens vorliegen. Die bisherigen Erfahrungen lassen den Schluss zu, dass auch in Zukunft das anonymisierte Bewerbungsverfahren ein Bewerbungsverfahren ist, welches für die gezielte Ausschreibung von Stellen im Bezirksamt Pankow geeignet ist. (siehe auch Bericht der Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung zum Pilotprojekt „Anonymisiertes Bewerbungsverfahren“ an das Abgeordnetenhaus/Drucksache 17/2242 vom 24.04.2015).

Zu 3.:

Das Bezirksamt Pankow gehörte im Rahmen eines landesweiten Pilotverfahrens zu den ersten Behörden des Landes Berlin, die das anonymisierte Bewerbungsverfahren erfolgreich durchführten. Das anonymisierte Bewerbungsverfahren wurde im Rahmen eines Pilotverfahrens erfolgreich durchgeführt und nicht eingeführt.
Erfolgreich war es deshalb, weil es zu einer erfolgreichen Personalauswahl kam und erste Erkenntnisse zu einer möglichen Umsetzung eines anonymisierten Bewerbungsverfahrens für das Bezirksamt Pankow gewonnen werden konnten.

Zu 4.:

Das Pilotprojekt wurde evaluiert. Hierzu liegt ein Bericht der internen Personalentwicklungsberatung vor.
An dieser Stelle sei aus dem Bericht zitiert:
„ …Die bisherigen Erfahrungen lassen den Schluss zu, dass auch in Zukunft das anonymisierte Bewerbungsverfahren ein Bewerbungsverfahren ist, welches für die Ausschreibung von Stellen im Bezirksamt Pankow geeignet ist. Eine guter Orientierungsrahmen, welche Stellen für eine anonymisierte Bewerbung geeignet sein könnten, geben die mit dem anonymisierten Bewerbungsverfahren verbundenen Ziele:
1. Erhöhung des diskriminierungsfreien Zugangs von Bewerber/innen (anonymisierte Vorauswahl) im Sinne des AGG
2. Erhöhung der Zahl der Bewerber/innen
3. Verringerung der Erfassung von Bewerberdaten für Synopsen
4. Verbesserung der Qualität von Auswahlverfahren hinsichtlich einer weiteren Konkretisierung der Kriterien der Vorauswahl
Das bestehende Verfahren eignet sich nicht für Stellenausschreibungen, bei denen mit einer großen Anzahl von Bewerbungen zu rechnen ist. Mit den bestehenden personellen Ressourcen ist eine nachfolgende Prüfung der Bewerberunterlagen, deren nachfolgende weitergehende Anonymisierung und Vorauswahl nicht zeitnah zu gewährleisten. Hier bedarf es notwendigerweise eines E-Recruitings mit der Möglichkeit der Onlinebewerbung und der Vorauswahl mittels IT- Unterstützung…“
Dieser Bericht kann der BVV auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.

Zu 5.:

Eine wesentliche Unterstützung der Durchführung des anonymisierten Bewerbungsverfahrens wird die Einführung eines online gestützten E-Recruitingverfahrens darstellen. Die beabsichtigte Einführung des landesweiten ERecruitingverfahrens „Rexx“ für Stellenausschreibungen ermöglicht und unterstützt die Durchführung anonymisierter Bewerbungsverfahren. Nach der Einführung des E-Recrutings ist durch das Bezirksamt Pankow neu zu entscheiden, ob und bei welchen Stellen ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren durchgeführt wird.

Sören Benn
Bezirksbürgermeister