Mensa-Erweiterung Paul-Lincke-Schule

Bildung

Kleine Anfrage: KA-0563/VIII

BV Michael van der Meer


Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche Baumaßnahmen sind zur Erweiterung der Mensakapazität in welchen Zeitabläufen vorgesehen? Wer plant, wer führt aus?
  2. Werden temporäre Provisorien geschaffen und wenn ja, wann und in welchem Umfang ist mit deren Rückbau zu rechnen?
  3. Welche bestehenden Nutzungen werden zugunsten der künftig erweiterten Mensa eingeschränkt (Frei- und Spielflächen, Unterrichts- bzw. Horträume)?
  4. Wie wurde bzw. wird die Schule, insbesondere das Schulkollegium, in die Planungen einbezogen? Welche Möglichkeiten der Mitsprache bestehen?
  5. Werden aus Eigenmitteln der Schule finanzierte nutzerspezifische Ein- und Umbauten bzw. Raumausstattungen berücksichtigt und ggf. bei Rückbau ersetzt? Und wer trägt dabei die Kosten?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit

Zu 1.:

In der Machbarkeitsstudie zur Paul-Lincke-Grundschule wurden verschiedene Varianten für die Erweiterung der Mensakapazität vorgestellt. Die Ergebnisse wurden am 19.02.2019 mit der kommissarischen Schulleiterin der Paul-Lincke-Schule besprochen. Im Ergebnisprotokoll wurde festgehalten, dass die Variante A (Umnutzung des Raumes R02 als temporäre Erweiterung der vorhandenen Mensa) durch das Schul- und Sportamt und dem Hochbauamt vorbereitet wird. Diese Maßnahme muss zügig umgesetzt werden, da ab September 2019 auf Grundlage eines Beschlusses vom Berliner Abgeordnetenhaus, allen 470 Schülerinnen und Schülern der Paul-Lincke-Schule ein kostenfreies Mittagessen zusteht und die vorhandenen Mensa-Kapazitäten nicht ausreichen werden.
Für die Umsetzung der Baumaßnahme Variante A ist ein Wanddurchbruch zum Raum R02 notwendig und wurde auf einer gemeinsamen Sitzung am 16.04.2019 im Einvernehmen mit der Schulleitung und SenBJF beschlossen. Da das „Kostenbeteiligungsfreie Schulmittagessen an den Berliner Grundschulen“ ab dem Schuljahr 2019/20 Realität und eine Doppelnutzung mit der Hortbetreuung ausgeschlossen wird, werden die Arbeiten für den Wanddurchbruch in den Sommerferien durchgeführt.
Sowohl der Durchbruch für die temporäre Mensaerweiterung als auch die Baumaßnahmen zum Ausbau der Mensa, welche als Investitionsmaßnahme in der I-Planung (2019-2023) angemeldet wurde und voraussichtlich 2023 fertiggestellt wird, wird durch den Fachbereich Hochbauamt ausgeführt und in enger Absprache mit dem Schul- und Sportamt und der Schulleitung begleitet.

Zu 2.:

Durch die Umnutzung des R02 werden die Hortkinder zukünftig in Raum R04 betreut. Dieser Raum soll äquivalent (Einbau Schallschutz, neuer Fußboden etc.) zu R02 eingerichtet und ausgestattet werden. Die Schulleitung bespricht die Anforderungen an den R04 für die Hortbetreuung mit ihrem Kollegium und gibt diese an das Hochbauamt für die Kostenerstellung weiter.

Damit es keinen zeitlichen Verzug bei der Hortbetreuung gibt, ist es geplant, die Maßnahme zusammen mit dem Wanddurchbruch in den Sommerferien, spätestens jedoch in den Herbstferien 2019 durchzuführen. Der Rückbau wird mit der Fertigstellung der Investitionsmaßnahme, wozu auch die Restsanierung des Bestandsgebäudes (neue Anlagentechnik) sowie die Sanierung des Pavillons und die Freiflächengestaltung gehören, erfolgen.

Zu 3.:

Wie in Frage 2 angeführt, wird der gegenwärtig als Hortraum genutzte R02 in den Unterrichtsraum R04 verlagert werden. Der momentane Unterricht in R04 kann, so die Aussage der Schulleitung, ohne große Probleme auf die anderen Räumlichkeiten verlagert werden.
Weder die Frei- und Spielflächen, noch wird das Schulkonzept beeinträchtigt. Diese sind von der Maßnahme unberührt.

Zu 4.:

Hinsichtlich der Baumaßnahme zur Mensaerweiterung fand am 16.04.2019 eine weitere Besprechung im Schul- und Sportamt zu den Planungen statt. Die kommissarische Schulleiterin war wie in den Runden davor anwesend.
Dem Bezirk Pankow, insbesondere auch dem Schul- und Sportamt ist die Beteiligung des Schulkollegiums und den Pankower Schulen allgemein sehr wichtig. Sobald die Bauplanungsunterlagen auf- und fertiggestellt sind, ist eine Mitsprache in den Planungsvorhaben gerne erwünscht. Außerdem wird Frau Neugebauer ihrem Kollegium den Vorschlag unterbreiten, für die anstehenden Baumaßnahmen einen Bauauschuss mit Elternbeteiligung zu gründen.

Zu 5.:

Sofern bei dem Wanddurchbruch zu R02 Rückbauarbeiten auftreten sollten, sind diese geringfügig und werden über Mittel aus dem baulichen Unterhalt finanziert. Siehe Frage 2 – die Räume bleiben deckungsgleich.


Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat