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Aufgaben des Leiters des Stabes der Bezirksbürgermeisterin

BV Oskar Lederer

Kleine Anfrage - KA-1174/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

In der Antwort auf die Kleine Anfrage 0942/IX vom 11.10.2024 wurde berichtet, dass es sich bei der Leitung des Stabes der Bezirksbürgermeisterin „um kein neues Aufgabenfeld“ handelt, „sondern um die Fortschreibung der bisherigen Tätigkeit eines Koordinators des BzBm-Bereiches“, dessen Aufgabe bisher „mit der Büroleitung des Geschäftsbereiches 1“ verknüpft war. Dies habe sich insbesondere „vor dem Hintergrund der starken Zunahme an Stabsstellen (…) als nicht zukunftsfähig erwiesen.“ 

Zu den Schwerpunkten, Zielen und Erwartungen an die Stelle wurde ausgeführt, dass „die neue Stabsstelle im BzBm-Bereich ein Netzwerk aufbauen und pflegen“ soll, welches „für die notwendige Koordination sorgt, wichtige Informationen (…) kommuniziert und in allen Fragen rund um das dienstliche Geschehen permanent ansprechbar ist.“ Dies umfasse „einfache administrative Tätigkeiten bis hin zu einer Abstimmung programmatisch-inhaltlicher Fragen“.

Seit über einem Jahr ist kein aktualisiertes Organigramm des Geschäftsbereiches 1 mit der konkreten Aufbauorganisation veröffentlicht (vgl. https://www.berlin.de/ba-pankow/_assets/organigramme/2024-08-15-abt-finperskultwi.pdf?ts=1753795325, Abruf am 13.12.2025).

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie wurde die Stelle der Stabsleitung in die Aufbauorganisation des Geschäftsbereiches 1 eingeordnet? Es wird um Übersendung eines aktuellen Organigramms gebeten.
  2. Welche administrativen Tätigkeiten übt der Leiter des Stabes der Bezirksbürgermeisterin gegenüber den Beschäftigten des BzBm-Bereiches und insbesondere gegenüber den Beauftragten und Stabsstellen aus?
  3. Wie sehen die erwähnten Abstimmungen zu programmatisch-inhaltlichen Fragen der Beauftragten und Stabsstellen konkret aus?
  4. Haben sich die Erwartungen an die Stelle erfüllt? Wird damit die notwendige Koordination und Kommunikation erreicht? Wenn nein, wieso nicht?
  5. Seit kurzer Zeit besteht die zusätzliche Stelle einer Koordinatorin zur Umsetzung der Istanbul Konvention im BzBm-Bereich. Wie wurde die Stelle in die Aufbauorganisation des Geschäftsbereiches 1 eingeordnet?
  6. Wer übt die Fachaufsicht über die Beauftragten und die Stabsstellen aus?

 

Antwort des Bezirksamts

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