Beflaggung mit der Olympia-Flagge an Gebäuden des Bezirksamtes Pankow und anderen öffentlichen Gebäuden
Kleine Anfrage - KA-1309/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Aus dem Bezirksamtsbeschluss vom 23.06.2026 geht hervor, dass an allen Gebäuden des Bezirksamtes Pankow, die über entsprechende Fahnenmasten verfügen, die sogenannte „Olympia-Flagge“ gehisst werden soll. Die Beflaggung soll „ab sofort und bis auf Weiteres“ erfolgen. Als Grundlage wird eine Ausnahmegenehmigung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 10.06.2026 genannt.
- Aus welchem konkreten Grund war für das dauerhafte bzw. längerfristige Hissen der Olympia-Flagge eine Ausnahmegenehmigung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erforderlich und von welchen Regelungen der Beflaggungsverordnung weicht die genehmigte Beflaggung ab?
- Welche Kosten entstehen bzw. sind bereits entstanden durch die Anschaffung, Anbringung, Unterhaltung und gegebenenfalls den Austausch der Olympia-Flaggen sowie durch den mit der Beflaggung verbundenen personellen und organisatorischen Aufwand? Bitte nach einmaligen und laufenden Kosten aufschlüsseln.
- An welchen konkreten Gebäuden des Bezirksamtes Pankow bzw. öffentlichen Gebäuden in Pankow wird die Olympia-Flagge gehisst?
- Für welchen Zeitraum ist die Beflaggung vorgesehen und nach welchen Kriterien wird über eine Beendigung oder Fortführung der Beflaggung entschieden, insbesondere vor dem Hintergrund der Formulierung „bis auf Weiteres“?
- Welche weiteren Maßnahmen und Kosten sind im Zusammenhang mit der Unterstützung der Berliner Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele durch das Bezirksamt Pankow vorgesehen oder bereits umgesetzt worden und aus welchen Haushaltsmitteln werden diese finanziert?
