Institutioneller Kinderschutz, Vorfälle und Umgang sowie Verfahren innerhalb des Bezirksamts Pankow
Kleine Anfrage - KA-1272/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wie wird sichergestellt, dass Hinweise auf psychische Gewalt, digitale Gefährdung und Grenzüberschreitungen an Schulen kinderschutzfachlich geprüft werden?
- Wie wird sichergestellt, dass Kinderschutzkonzepte an Schulen vorhanden sind und auch umgesetzt werden?
- Welche Maßnahmen werden von Seiten des Bezirksamtes ergriffen, wenn vorhandene Kinderschutzkonzepte an Schulen nicht umgesetzt werden?
- Welche Rolle kann oder muss das Jugendamt übernehmen, wenn an einer Schule wiederholt Schutz- und Belastungsthemen auftreten?
- Wie oft und in welcher Form stimmt sich das Bezirksamt Pankow, insbesondere die Geschäftsbereiche Schule und Jugend, mit der jeweiligen Schule, der Schulaufsicht und dem SIBUZ zum Thema Kinderschutz ab?
- Wie wird verhindert, dass Beschwerden zwischen Schule, Schulaufsicht, SIBUZ und Jugendamt hin- und hergeschoben werden?
- Inwieweit wird das Bezirksamt Pankow, respektive die Geschäftsbereiche Jugend und Schule, bei Aufklärungsprozessen in Schutz- und Belastungssituation und ggf. auch Dienstaufsichtsbeschwerden gegenüber pädagogischem Personal oder Verwaltungspersonal von Seiten der Schulaufsicht einbezogen und wie genau bringen sich die Geschäftsbereiche aktiv ein?
- Welche unabhängige Stelle prüft solche Fälle, wenn Schulleitung oder Schulaufsicht selbst Teil der Kritik sind?
- An wie vielen Pankower Schulen ist es seit 2021 zu Beschwerden betroffener Schüler*innen oder ihrer Sorgeberechtigten hinsichtlich des Kinderschutzes oder aufgrund von Belastungssituationen gekommen?
