Kontrolle von Schankwirtschaften
Kleine Anfrage: KA-0224/VI
BV Wolfram Kempe, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wie viele angemeldete Schankwirtschaften existieren im Bezirk Pankow? (bitte nach Ortsteilen ausweisen)
- Wie viele Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes sind im Bezirk Pankow zur Kontrolle dieser Schankwirtschaften beschäftigt?
- Wie viele Schankwirtschaften können diese Mitarbeiter bei siebenstündiger Arbeitszeit täglich theoretisch kontrollieren, rechnet man die notwendigen Bürozeiten mit ein: wie viele praktisch?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Öffentliche Ordnung. Bezirksstadtrat
1. Wie viele angemeldete Schankwirtschaften existieren im Bezirk Pankow? (bitte nach Ortsteilen ausweisen)
Es sind 1418 erlaubnispflichtige (mit Alkoholausschank) und 764 erlaubnisfreie (ohne Alkoholausschank) Gaststättenbetriebe angemeldet. Die Ausweisung nach Ortsteilen ist maschinell nicht möglich und die manuelle Zuordnung mit vertretbarem Aufwand nicht leistbar. Daten aus dem Bereich der Lebensmittelkontrolle lassen jedoch eine prozentuale Schätzung von ca. 20% Anteil der Schankwirtschaften im ehemaligen Bezirk Pankow, ca. 15% im ehemaligen Bezirk Weißensee und ca. 65% im ehemaligen Bezirk Prenzlauer Berg zu.
2. Wie viele Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes sind im Bezirk Pankow zur Kontrolle dieser Schankwirtschaften beschäftigt?
Die Aufgaben der Gewerbeaufsicht werden in Berlin vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit – LAGetSi – und den bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern wahrgenommen. Ein Gewerbeaufsichtsamt als eine Verwaltungseinheit existiert nicht. Nach hiesiger Kenntnis gibt es bei den in Fachgebiete aufgeteilten Arbeitsgruppen des LAGetSi keine auf einzelne Verwaltungsbezirke begrenzten örtlichen Zuständigkeiten. Beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Pankow sind 13 Mitarbeiter/innen mit der Kontrolle aller überwachungsbedürftigen Gewerbebetriebe beschäftigt.
3. Wie viele Schankwirtschaften können diese Mitarbeiter bei siebenstündiger Arbeitszeit täglich theoretisch kontrollieren, rechnet man die notwendigen Bürozeiten mit ein: wie viele praktisch?
Laut verbindlicher Vorgabe des Bundesrates hat ein Mitarbeiter bei 8 Stunden Arbeitszeit täglich vier Lebensmittelbetriebe zu kontrollieren. Damit könnten theoretisch 52 Betriebe täglich kontrolliert werden. In der Praxis muss neben der notwendigen Bürozeit in einem Flächenbezirk wie Pankow unbedingt auch noch die Wegezeit eingerechnet werden. Daher ist davon auszugehen, dass durchschnittlich täglich ein Mitarbeiter 3 Betriebe, also (idealerweise) 39 Betriebe täglich kontrolliert werden könnten.
Jens-Holger Kirchner
