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Kosten für Unterbringungen nach AsylBLG

Kleine Anfrage: KA-0189/VI

BV Ines Pohl, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

In Verbindung mit der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 0135-VI frage ich das Bezirksamt:

  1. Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten für die Unterbringung einer Person in einer Sachleistungseinrichtung mit Vollverpflegung nach AsylBLG (z. B. Motardstr.) am Beispiel einer männlichen Einzelperson, die der Anspruchseinschränkung gem. § 1a Nr.1 bzw. Nr. 2 AsylBLG unterliegt? 
     
  2. Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten für die Unterbringung einer unter Frage 1 beschriebenen Person in eigenem Wohnraum? 
     
  3. In Bezug auf ihre Beantwortung der o.g. Fragen 1 und 2 :
    1. Wer trägt / verauslagt jeweils die Kosten für o.g. Personen in o.g. Unterbringungen?
    2. Von wem erfolgt an das Bezirksamt ggf. eine Rückerstattung der Kosten dieser Unter­bringungen (gänzlich oder in Teilen)?

Bitte schlüsseln Sie die Kosten jeweils detailliert nach Art, Höhe, Leistungsbehörde, ver­auslagende und rückerstattende Behörde auf.

Antwort des Bezirksamtes

Abt. Gesundheit, Soziales, Schule und Sport, Bezirksstadträtin

Im Namen des Bezirksamtes beantworte ich die o.g. Kleine Anfrage wie folgt:

Kosten für Unterbringungen nach AsylBLG
hier am Beispiel: Zuweisung Zentrale Aufnahmestelle Motardstelle 
 

Zu 1.

Die durchschnittlichen Kosten der Unterbringung mit Vollverpflegung betragen in der Motardstr. für den o.g. Personenkreis 568,80 € (Tagessatz 18,96 € x 30 Tage). Von diesem Betrag entfallen 334,20 € auf die Kosten der Unterkunft und 234,60 € auf die Vollverpflegung.

Die durchschnittlichen Kosten der Unterbringung mit Vollverpflegung betragen in der Wupperstr. für den o.g. Personenkreis 537,00 € (Tagessatz 17,90 € x 30 Tage). Von diesem Betrag entfallen 330,00 € auf die Kosten der Unterkunft und 207,00 € auf die Vollverpflegung. 
 

Zu 2.

Bei der Unterbringung in eigenem Wohnraum würden Kosten in Höhe von monatlich ca. 544,00 € zuzüglich weiterer Kosten für Kaution, Wohnungserstausstattung, jährliche Betriebskostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen gem. Mietvertrag (Renovierungen), Kosten für Instandsetzung oder Neubeschaffung von elektrischen Geräten (Waschmaschine, Kühlschrank etc.) im Bedarfsfall entstehen. Mieterhöhungen müssten berücksichtigt werden, ggf. bei steigenden und daraus entstehenden unangemessenen Mietkosten die Übernahme von Umzugskosten erforderlich sein.

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