Mittelverwendung im Jobcenter Pankow
Kleine Anfrage KA-027/VI
Eingereicht durch den BV Wolfram Kempe, Linksfraktion am 05.02.2007
Terminverlängerung: 26.02.2007
Beantwortet: 01.03.2007
Antwort des Bezirksamtes Pankow von Berlin
1. Kann das BA bestätigen, dass im Jahr 2006 Eingliederungsmittel i.H.v. 6.381.964,00€ (15,4% des zugewiesenen Budgets) im Bezirk Pankow nicht ausgegeben worden?
Ja
2. Wie verteilten sich im Jahr 2006 die Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit?
Bitte getrennt darstellen nach Leistungen an Arbeitnehmer, Arbeitgeber und an Träger! Die jeweiligen Ausgaben sollen getrennt nach Maßnahmetypen ausgewiesen werden (Maßnahmen nach § 16 Abs. 2 S. 1 SGB II bitte als getrennte Gruppen ausweisen)
Zahlungs- | Ausgaben | Gesamtbindungen | |||
| € | % | € | % | ||
| Gesamt | 33.513.831,10 | 100,00 | 35.151.500,41 | 100,00 | |
| Mobilitätshilfen Mobi | AN | 552.515,45 | 1,65 | 566.306,58 | 1,61 |
| Einstiegsgeld | AN | 931.365,13 | 2,78 | 963.301,86 | 2,74 |
| berufliche Weiterbildung | T | 5.704.992,38 | 17,02 | 6.045.107,38 | 17,20 |
| Unterstützung der Beratung u. Vermittlung | AN | 588.432,13 | 1,76 | 643.602,05 | 1,83 |
| Trainingsmaßnahmen TM | T | 448.927,09 | 1,34 | 450.946,11 | 1,28 |
| Eingliederungszuschüsse EGZ | AG | 1.848.196,07 | 5,51 | 1.869.129,96 | 5,32 |
| Einstellungszusch. Neugründungen EZN | AG | 303.060,87 | 0,90 | 303.527,63 | 0,86 |
| Infrastrukturmaßnahmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Förderung der Berufsausbildung | T | 1.675.012,21 | 5,00 | 1.750.664,22 | 4,98 |
| Beauftragung Dritter mit der Vermittlung | T | 641.727,12 | 1,91 | 641.727,12 | 1,83 |
| private Arbeitsvermittler | T | 517.500,00 | 1,54 | 527.500,00 | 1,50 |
| Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ABM | T/AG | 2.036.946,86 | 6,08 | 2.180.552,44 | 6,20 |
| Personal-Service-Agenturen PSA | T | 542.192,24 | 1,62 | 550.251,20 | 1,57 |
| Arbeitsgelegenheiten MAE u. Entgeltvar. | T/AG | 15.096.002,34 | 45,04 | 15.739.178,33 | 44,78 |
| Weitere Leistungen zur Eingliederung (SWL) | AN/T/AG | 1.373.821,89 | 4,10 | 1.567.947,01 | 4,46 |
| Leistungen für behinderte Menschen | AN/T/AG | 1.157.569,11 | 3,45 | 1.223.731,57 | 3,48 |
| div. weitere Leistungen | AN/T/AG | 95.570,21 | 0,29 | 128.026,95 | 0,36 |
* Legende: AN: Arbeitnehmer, T: Träger, AG: Arbeitgeber Stand: 18.12.2006
Eine weitere Aufschlüsselung ist aufgrund des damit verbundenen hohen Zeitaufwands nicht leistbar.
3.
a) Wie hoch sind die Ausgaben für die Trägerpauschalen bei MAE-Maßnahmen (§16 Abs. 3 SGB II)?
Die Ausgaben für MAE-Trägerpauschalen (Regiekosten) betrugen im Jahr 2006: 6.415.720,48 €.
Dies entspricht durchschnittlich 221 € (tatsächliche Zahlung) bei jahresdurchschnittlich 2.415 Teilnehmern (TN). Bewilligt werden i.d.R. höhere Trägerpauschalen (durchschnittlich 250 €/TN/Monat). Durch Nichtauslastung von TN-Plätzen in Folge der hohen Fluktuation werden die Trägerpauschalen oft gekürzt.
b) Wie viele Teilnehmer waren an den Maßnahmen beteiligt?
Jahresdurchschnittlich standen 2.415 TN-Plätze zur Verfügung. Die Zahl der tatsächlichen Eintritte lag in 2006 bei 4.480 Kunden.
4. Wie viele Leistungsempfänger konnten in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (die länger als 12 Monate andauerten) vermittelt werden?
Diese Frage kann auf der Grundlage der Eingliederungsbilanz beantwortet werden. Diese liegt für 2006 noch nicht vor.
5. Wie hoch beläuft sich das Eingliederungsbudget für den Bezirk Pankow im Jahr 2007 gem. Eingliederungsmittel-Verordnung 2007 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15.12.2006?
Nach der Eingliederungsmittelverordnung 2007 vom 15.12.2006 werden die Eingliederungsmittel – wie in den Jahren zuvor auch - nach der Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt. Dabei war für JobCenter mit überdurchschnittlichen Grundsicherungsquoten ein prozentualer Zuschlag und für JobCenter mit unterdurchschnittlich hohen Grundsicherungsquoten ein Abschlag vorzusehen. Für das Land Berlin wurde ein Anteil in Höhe von 9,5299 ermittelt. Das entspricht einer voraussichtlichen Mittelzuteilung in Höhe von 521.762.025 €. Die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg hat diesen Betrag nach dem gleichen Berechnungsverfahren auf die Berliner JobCenter heruntergebrochen. Auf Grund seiner im Verhältnis zu Berlin unterdurchschnittlichen Grundsicherungsquote war für Pankow ein Abschlag vorgesehen. Die voraussichtliche Mittelzuteilung beträgt hiernach 42.571.892 €.
6.
a) Welche Entscheidungen wurden in der Trägerversammlung des Jobcenters Pankow zur Verteilung der Eingliederungsmittel 2007 getroffen?
Zahlungs- | Vorschlag 2007 | Vorbindungen fällig 2007 (Stand: 31.12.06) | |||
| € | % | € | % | ||
| Gesamt | 42.571.890,00 | 100,00 | 13.062.690,83 | 100,00 | |
| Mobilitätshilfen Mobi | AN | 617.292,41 | 1,45 | 29.027,99 | 0,22 |
| Einstiegsgeld | AN | 1.064.297,25 | 2,50 | 215.363,70 | 1,65 |
| berufliche Weiterbildung | T | 6.385.783,50 | 15,00 | 1.808.497,17 | 13,84 |
| Unterstützung der Beratung u. Vermittlung | AN | 693.921,81 | 1,63 | 0,00 | 0,00 |
| Trainingsmaßnahmen TM | T | 532.148,63 | 1,25 | 84.592,36 | 0,65 |
| Eingliederungszuschüsse EGZ | AG | 2.022.164,78 | 4,75 | 835.197,46 | 6,39 |
| Einstellungszusch. Neugründungen EZN | AG | 374.632,63 | 0,88 | 121.036,34 | 0,93 |
| Infrastrukturmaßnahmen | 0,00 | 0,00 | 19.000,00 | 0,15 | |
| Förderung der Berufsausbildung | T | 3.192.891,75 | 7,50 | 2.440.322,75 | 18,68 |
| Beauftragung Dritter mit der Vermittlung | T | 532.148,63 | 1,25 | 182.315,00 | 1,40 |
| private Arbeitsvermittler | T | 532.148,63 | 1,25 | 0,00 | 0,00 |
| Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ABM | T/AG | 2.341.453,95 | 5,50 | 956.526,40 | 7,32 |
| Personal-Service-Agenturen PSA | T | 2.554.313,40 | 6,00 | 110.715,34 | 0,85 |
| Arbeitsgelegenheiten MAE u. Entgeltvar. | T/AG | 18.625.201,88 | 43,75 | 5.348.990,97 | 40,95 |
| Weitere Leistungen zur Eingliederung (SWL) | AN/T/AG | 1.702.875,60 | 4,00 | 260.000,00 | 1,99 |
| Leistungen für behinderte Menschen | AN/T/AG | 1.277.156,70 | 3,00 | 602.049,67 | 4,61 |
| div. weitere Leistungen | AN/T/AG | 123.458,48 | 0,29 | 49.055,68 | 0,38 |
* Legende: AN: Arbeitnehmer, T: Träger, AG: Arbeitgeber Stand: 18.12.2006
b) Wie wird die qualitative Mittelverteilung sicher gestellt?
Die Sicherstellung der qualitativen Mittelverteilung erfolgt über das jährlich zu erstellende Arbeitsmarktprogramm und über Zielvereinbarungen.
7. Wie stellt das BA sicher, dass es nicht erneut zu einem überproportionalen Rückfluss von nicht verbrauchten Eingliederungsmitteln kommt?
Das Bezirksamt kann nicht sicherstellen, dass es nicht erneut zu einem überproportionalen Rückfluss von nicht verbrauchten Eingliederungsmitteln kommt.
Das resultiert aus der Trennung von Umsetzungsverantwortung und Gewährleistungsverantwortung zwischen den beiden Trägern Bundesagentur für Arbeit und Kommunen.
Die Gewährleistungsverantwortung stellt sicher, dass sich kein Träger seiner gesetzlich festgelegten Verantwortung entzieht. Bei der Kommune betrifft dies insbesondere die Kosten der Unterkunft, bei der Bundesagentur umfasst dies neben der Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung und der Mittelverwendung (u.a. der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit) auch den Umfang und die Definition von Mindeststandards, die Controlling-Berichterstattung, das darauf aufbauende Benchmarking und die Arbeitsmarktstatistik. Die Verantwortung beinhaltet die Einhaltung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Mittelverwendung.
Von der Gewährleistungsverantwortung wird die Umsetzungsverantwortung unterschieden. Sie wird durch die Trägervertretung und den Geschäftsführer wahrgenommen. Beide haben die gebotenen Handlungsspielräume auszufüllen.
Die Trägerversammlung stellt den Rahmen für das Handeln der Geschäftsführung auf, indem sie geschäftspolitische Ziele festlegt und per Zielvereinbarung steuert und kontrolliert. Die Geschäftsführung ist für die erfolgreiche Umsetzung der Aufgaben und für die Erreichung der Ziele ebenso wie für die Arbeitsergebnisse, die Aufbau- und Ablauforganisation, den Einsatz des Personals und die Einhaltung der vorgegebenen Mindeststandards verantwortlich.
Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit nimmt der Bezirk die Steuerungsverantwortung über die Trägervertretung wahr. Hierbei geht es lediglich um die in der Rahmenvereinbarung bzw. im Errichtungsvertrag ausgehandelten Befugnisse. Zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem zuständigen Bundesministerium wird jährlich eine Zielvereinbarung abgeschlossen, die auch Auswirkungen auf die Umsetzungsverantwortung und somit auf die Tätigkeit der Trägervertretung hat. Auf Grundlage dieser vereinbarten Ziele und dem dafür zugewiesenen Gesamtbudget beschließt die Trägervertretung
- die Finanzplanung,
- den Kapazitäts- und Qualifikationsplan,
- die Einrichtung eines Beirates.
Die aktualisierte aber noch nicht unterzeichnete Rahmenvereinbarung sieht zusätzlich eine Beschlussfassung über
- die Quantifizierung der geschäftspolitischen Ziele,
- das Arbeitsmarktprogramm,
- die Zielvereinbarung mit dem GF
vor.
Trägerbeschlüsse bedürfen der Zweidrittelmehrheit. Im Falle von Zielkonkurrenzen kommen keine Beschlüsse zustande. In diesen Fällen unterliegt der Geschäftsführer weiterhin den Weisungen der Bundesagentur, sofern diese die Gewährleistungsverantwortung trägt.
Im Falle der Sicherstellung eines effektiven und effizienten Mittelabflusses für Eingliederungsmaßnahmen ist jedoch von Zielkongruenzen beider Träger auszugehen. Insofern werden beide Träger auf einen effizienten Mittelabfluss einwirken. Die Bundesagentur, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet ist und der Bezirk, weil er aus sozialpolitischen Gesichtspunkten ein Interesse daran hat.
Lioba Zürn-Kasztantowicz
