Nachuntersuchung der Parkzonen 41 bis 46 im Bezirk Pankow von Berlin und Ergänzungsplan für das laufende Haushaltsjahr 2026
Kleine Anfrage - KA-1298/IX
Das Bezirksamt Pankow hat am 03.08.2026 die Nachuntersuchung der Parkzonen 41 bis 46 im Bezirk Pankow von Berlin ausgeschrieben, um eine belastbare Datengrundlage zur Auslastung aller bestehenden Bewirtschaftungszonen zu bekommen. Auf dieser Grundlage soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine zeitliche Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung sowie eine Anpassung der Gebühren vorliegen. Zudem ist vorgesehen, die Gebühren in den Parkzonen weitgehend zu harmonisieren. Als Ergebnis sollen fundierte Empfehlungen zur zukünftigen Ausgestaltung der bestehenden Parkraumbewirtschaftungszonen erarbeitet werden. Die Ausschreibung läuft noch bis zum 28.08.2026. Die Nachuntersuchung soll bis zum 30.11.2026 abgeschlossen werden. Es stellen sich mir folgende Fragen, um deren Beantwortung ich hiermit bitte
- Besteht ein Zusammenhang zwischen dem Beschluss des mit der Drucksache IX-1376 beschlossenen Ergänzungsplans für das laufende Haushaltsjahr 2026? Wenn ja, welcher? Wenn nein, warum nicht?
- Die zeitliche Ausdehnung in den Parkzonen 41 bis 46 kann sich ja nur auf den frühen Morgen sowie Sonn- und Feiertage ohne Überwachung beziehen. Welche Effekte und welche Erkenntnisse erhofft sich das Bezirksamt durch das Gutachten? Wie realistisch ist eine tatsächliche Überwachung der Parkzonen in den Morgenstunden sowie an Sonn- und Feiertagen mit den aktuellen Personalkapazitäten und den vorgesehenen Personalmitteln des Ordnungsamtes?
- Warum sieht die Ausschreibung keine Prüfung einer räumlichen Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung vor? Plant das Bezirksamt dafür eine weitere Ausschreibung? Wenn ja, wann und für welche Bereiche? Wenn nein, warum nicht?
- Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung hat die erneute Ansatzerhöhung der Gewinnablieferung aus der Parkraumbewirtschaftung in Kapitel 3400 und den Titel 12109 von 4.034.000 € auf 4.534.000 € für das laufende Haushaltsjahr 2026 in einer Stellungnahme kritisiert und diese Ansätze als überhöht und völlig unrealistisch bezeichnet. Für die mögliche Einnahmeerhöhungen hat das Bezirksamt seinerseits die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung angeführt. Welcher Effekt kann von dem Gutachten noch ausgehen, wenn die Ergebnisse erst am 30.11.2026 vorliegen und damit eine zeitliche und auch räumliche Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in diesem Jahr ausgeschlossen sind?
- Hält es das Bezirksamt für realistisch, dass die Einnahmeerwartung von 4.534.000 € aus der Parkraumbewirtschaftung in Kapitel 3400 und dem Titel 12109 erreicht wird? Wenn ja, auf welcher Grundlage kommt das Bezirksamt zu dieser Einschätzung? Was hat das Bezirksamt außer der oben angeführten Ausschreibung unternommen, um die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung mit sofortiger Wirkung zu erhöhen?
- Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen im Außendienst der Parkraumbewirtschaftung in diesem Jahr monatlich entwickelt? Wie hoch ist der Anteil der besetzten Stellen über die vergangenen fünf Jahre im Durchschnitt?
- Reichen die vorhandenen Stellen im Ordnungsamt und der im Durchschnitt erreichte Besetzungsgrad derzeit aus, um die bereits bestehenden Parkraumbewirtschaftungszonen in den geltenden, regulären Tageszeiten der Werktage ausreichend zu überwachen? Wenn nein, wie viele Vollzeitäquivalente fehlen?
- Haben sich bereits Einsparungen bei den Ausgaben der Parkraumbewirtschaftung für das Jahr 2026 ergeben? Wenn ja, welche und in welchem Umfang?
- Wie stellen sich die erwarteten hohen Investitionen zum Austausch bzw. zur Modernisierung der Parkscheinautomaten dar? Reichen die vorgesehenen Mittel des Wirtschaftsplans aus oder entstehen zusätzliche Kosten bzw. ist eine Verschiebung des erforderlichen Austausches auf spätere Haushaltsjahre die Folge?
Sofern Verschiebungen erforderlich sind, bitte um Darlegung, wie sich diese auf den Konsolidierungsplan und somit die Schuldentilgung des Bezirkes auswirken werden.
