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Gleichstellung und Antidiskriminierung

Pankow ist ein vielfältiger und weltoffener Bezirk. Die Beteiligung aller Pankower*innen diverser Hintergründe am öffentlichen Leben und der Politik zu gewährleisten sowie frauen- und queerpolitische Räume zu erhalten bleibt ein wichtiges Themenfeld der Bezirkspolitik, dem sich die Linksfraktion besonders verpflichtet sieht. Um Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit zu erreichen, unterstützen wir die vielfältigen und erfolgreichen Frauenprojekte Pankows. Wir machen uns außerdem dafür stark, dass die Verwaltung vielfältiger wird.

Hier finden Sie alle unsere Anträge und Anfragen, sowie alle Meldungen mit Bezug zu Themen der Gleichstellung, der Antidiskriminierung und der Queerpolitik.

Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)

Kleine Anfrage: KA-0669/VIII

BV Tina Pfaff, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viele Anmeldebescheinigungen nach § 5 ProstSchG sind in Berlin bis zum 01.07.2019 ausgestellt worden?
  2. Wieviel Anmeldebescheinigungen nach § 5 ProstSchG wurden an Sexarbeiter*innen, die ihren Wohnsitz bzw. ihre Meldeadresse in Pankow haben, bis zum 01.07.2019 erteilt?
  3. In wie vielen Fällen wurde die Anmeldebescheinigung nach § 5 Absatz 2 ProstSchG nicht erteilt?
  4. In wie vielen Fällen wurde die Anmeldebescheinigung nach § 5 Absatz 4 ProstSchG erteilt (Personen unter 21 Jahre)?
  5. Wie erfolgt die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchuG und wie wird der Schutz der persönlichen Daten der Sexarbeiter*innen sichergestellt?
    Ich bitte um eine ausführliche Darstellung.
  6. Wird für die Anmeldung und die verpflichtenden Gesundheitsberatung eine Verwaltungsgebühr erhoben?
  7. Wie viele Anträge zum Betrieb einer Prostitutionsstätte nach § 2 Absatz 4 ProstSchG sind in Pankow vom  01.07.2017 bis zum 01.07.2019 gestellt  worden?
    Wie viele dieser Anträge wurden genehmigt?
  8. In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt bereits Bußgelder gegen Bordelle (s.g. Bestandsbetriebe) erhoben, die ihrer Anmeldpflicht nicht nachgekommen sind?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Umwelt und öffentliche Ordnung

Zu 1.:

Die Bearbeitung der Anmeldebescheinigungen für Sexarbeiter*innen nach § 3ffProstSchG erfolgt berlinweit in der zentralen Stelle für „Anmeldung und allgemeine Beratung ProstSchG“, welche im Bezirksamt Tempelhof-Schönberg angesiedelt ist. Im Ordnungsamt Pankow liegen keine Daten zur Anzahl der Anmeldebescheinigungen vor. Derartige Auskünfte können nur durch die o. g. Stelle erteilt werden.

Zu 2.:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu 3.:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu 4.:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu 5.:

In der zentralen Stelle für „Anmeldung und allgemeine Beratung ProstSchG“ im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg erfolgt auch die Beratung der Sexarbeiter*innen nach § 10 ProstSchG, so dass vom Ordnungsamt Pankow hierzu ebenfalls keine konkreten Aussagen getroffen werden können.

Zu 6.:

Siehe Antwort zu Frage 5.

Zu 7.:

Im Ordnungsamt Pankow sind 19 Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis für eine Prostitutionsstätte im Sinne des § 12 Abs. 2 ProstSchG eingegangen. Bislang wurde noch kein Antrag genehmigt.

Zu 8.:

Bislang wurden im Ordnungsamt Pankow noch keine Bußgelder gegen Bestandsbetriebe erhoben, die ihrer Anmeldeplicht nicht nachgekommen sind.

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat

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