Kinder und Jugend
Pankow ist ein stetig wachsender Bezirk und Heimat zahlreicher Familien. Bei uns leben – im Berliner Vergleich – die meisten Kinder und Jugendlichen. Die Linksfraktion macht sich für einen familienfreundlichen Bezirk und eine kinderfreundliche Kommune stark. Aktuell kämpfen wir vor allem für den Erhalt der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie ihre ausreichende personelle Ausstattung angesichts der Kürzungen des Berliner Senats und des Bezirks.
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Zuständigkeitswechsel Kinderbauernhof Pinke-Panke vom Bezirk Pankow auf das Land Berlin zum 01.07.2026 – Weiterhin offene und neue Fragen
Kleine Anfrage - KA-1270/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt gab zum Zuständigkeitswechsel des Kinderbauernhofes Pinke-Panke im Rahmen der kleinen Anfrage KA-1259/IX erste Antworten. Jedoch wurden nicht alle Fragen beantwortet und neue aufgeworfen.
Daher frage ich das Bezirksamt erneut und weiterführend:
- Weshalb erfolgte keine vorherige Beteiligung des oder im Mindesten eine vorherige Information an den Kinder- und Jugendhilfeausschusses zur Entscheidung dieses Wechsels in der Zuwendungssachbearbeitung vom Bezirk Pankow an das Land Berlin – auch vor dem Hintergrund, dass über den Kinderbauernhof Pinke-Panke aufgrund eines laufenden verwaltungsrechtlichen Prüfverfahrens seit dem 11.12.2025 wiederholt nicht-öffentlich im Ausschuss informiert wurde und der Kinder- und Jugendhilfeausschuss auch eine Akteneinsicht durchgeführt hat, wie in der öffentlich zugänglichen Aktenmappe zu den Sitzungen vom 15.01.2026 und 19.02.2026 ausgewiesen?
- Weshalb wurde weder der Bezirksverordnetenversammlung noch dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss die schriftliche Begründung des Landes Berlin zur Entscheidung einer vollständigen Übernahme der Finanzierung und Zuwendungssachbearbeitung aufgrund des gesamtstädtischen Wirkungskreises des Kinderbauernhofes zugeleitet?
- Welche Drucksachennummer hat der Abgeordnetenhausbeschluss, von dem das Bezirksamt Pankow in der Kinder- und Jugendhilfeausschusssitzung vom 11.06.2026 sprach und auf dem dieser Zuständigkeitswechsel nach Angabe des Bezirksamtes Pankow formalrechtliche fußen soll?
- Wenn lediglich die Zuwendungssachbearbeitung an die Senatsverwaltung übertragen wird, aber kein fachlicher Zuständigkeitswechsel erfolgt – demnach die fachliche Steuerung bei gleichbleibender Ausgestaltung und Umsetzung des Projektes in Pankow verbleibt - wird es dann nach wie vor möglich sein die erbrachten Leistungen mengenwirksam in der Kosten-Leistungsrechnung des Bezirkes zu buchen?
- Wenn nein, weshalb erfolgte keine vorherige Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlung zu dieser Entscheidung, obwohl sie haushaltswirksam ist und ggf. Kosten unter Wegfall einer Gegenfinanzierung für den Konsolidierungsbezirk Pankow bedeutet?
- Wenn nein, hat das Bezirksamt Pankow die haushälterischen Folgen dieser Entscheidung vorab geprüft und dem Land Berlin mitgeteilt?
- Liegt ein Beschluss des Bezirksamtes zu diesem Zuständigkeitswechsel vor; insbesondere da der Betrieb des Kinderbauernhofes und diese Entscheidung weitere Geschäftsbereiche des Bezirksamtes und ihre jeweiligen Etats tangieren (im Mindesten Finanzen, Immobilien und Grünflächen)?
- Wenn ja, an welchem Tag wurde der Bezirksamtsbeschluss mit welcher Drucksachennummer gefasst und weshalb wurde dieser Beschluss des Bezirksamtes nicht der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben?
- Wenn nein, mit welcher Begründung bzw. auf welcher gesetzlichen Grundlage konnte diese Entscheidung ohne Bezirksamtsbeschluss erfolgen?
- Wie hoch waren und sind die Pflege- und Erhaltungskosten für den kommunalen Grund und Boden des Bezirkes Pankow, der dem Träger Spielraum Pankow e.V. zum Betrieb des Kinderbauernhofes Pinke-Panke auch künftig mietfrei überlassen wird und die somit weiterhin vom Bezirk Pankow getragen werden? Bitte um Zahlen nach Jahresschreiben und im Zeitraum 2021-2025.
- Wie hoch ist das Mengendefizit, wenn die Finanzierung und Zuwendungssachbearbeitung künftig vollständig vom Land Berlin verantwortet wird, der Bezirk Pankow demnach die bisher dafür eingestellten Mittel im Bezirkshaushalt in den Landeshaushalt „aufschichten“ muss – d.h. der bezirkliche Anteil für den Kinderbauernhof fortan im Landeshaushalt aufgenommen wird, aber der Bezirk die erbrachten Leistungen in der Jugendförderung selbst nicht mehr für sich verbuchen kann und damit auch keine Gegenfinanzierung durch das Land Berlin mehr geltend machen kann?
- Wie wirkt sich dieses Mengendefizit auf die künftige Budgetierung der Jugendförderung in Pankow aus – demnach auf die Festsetzung, wie viel der Bezirk an Mitteln für die Jugendförderung in Pankow im kommenden Jahr bzw. dem künftigen Doppelhaushalt erhält?
- Wie viele Mengen bucht der Kinderbauernhof Pinke-Panke jährlich? Bitte um Zahlen nach Jahresschreiben und im Zeitraum 2021-2025.
- Welchen Anteil machen die gebuchten Mengen des Kinderbauernhofes Pinke-Panke bisher bei der Budgetierung für die Jugendförderung im Bezirk Pankow durch das Land Berlin aus? Bitte um Nennung des prozentualen Anteils und nach Möglichkeit auch um absolute Zahlen nach Jahresscheiben im Zeitraum 2021-2025.
- In welcher Höhe/zu welchem Anteil würde die Budgetierung der Jugendförderung schätzungsweise geringer ausfallen, wenn die bisher durch den Kinderbauernhof Pinke-Panke durchschnittlich erbrachten Mengen nicht mehr vom Bezirk verbuchbar sein werden?
- Welche Schlussfolgerungen zieht der zuständige Fachdienst der Verwaltung des Jugendamtes aus einem Wegfall der Mengenbuchung für die Leistungen des Kinderbauernhofes Pinke-Panke, wie wird sich dies auf die weiteren Jugendförderprojekte auswirken – insbesondere im Kontext der Konsolidierung und dem daraus entstehenden Kürzungsdruck - und inwieweit wird umgesteuert?
- Wird das gegenüber dem Träger Spielraum Pankow e.V. begonnene und nach wie vor offene verwaltungsrechtliche Prüfverfahren nach Kenntnis des Bezirksamtes von der Senatsverwaltung im Sinne einer vollumfänglichen Aufklärung fortgeführt und zu Ende geführt? Wenn ja, inwieweit ist das Jugendamt in dieses Prüfverfahren weiterhin involviert und in welcher Form wird der Kinder- und Jugendhilfeausschuss über das Ergebnis der verwaltungsrechtlichen Prüfung informiert?
