Mobilität und Verkehr
Mobilität und Verkehr sind zentrale Themen der Bezirkspolitik. Die Linksfraktion setzt sich ein für die Verkehrswende in Pankow. Wir wollen, dass alle sicher am Verkehr teilnehmen können. Dabei muss auch der in der Stadt vielfach prioritär behandelte Automobilverkehr hinterfragt werden. Beim öffentlichen Personennahverkehr setzen wir vor allem auf den Ausbau des Straßenbahnnetzes und auf die Verdichtung des Taktes der öffentlichen Verkehrsmittel, auch bei der S-Bahn.
Hier finden Sie alle Anträge und Anfragen der Linksfraktion zum Thema Mobilität und Verkehr in Pankow, sowie alle Meldungen mit Themenbezug.
Steg über den Gleimtunnel
Ds. VI-0245
Dringlicher Antrag
der Fraktionen Die LINKE und SPD
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV erachtet den mit der Mitteilung zur Kenntnisnahme Drs. VI-120 vorgelegten Schlussbericht nicht als adäquate Umsetzung ihres Beschlusses vom 07.03.2007 und ersucht das Bezirksamt:
- sich an den Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zu wenden, mit dem Ziel, kurzfristig eine Genehmigung für die Realisierung des Projekts »Steg über den Gleimtunnel« zu erwirken;
- mit dem Eigentümer des Brückenbauwerks Gleimtunnel, der BIMA, Gespräche über die unverzügliche Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auf der Gleimstraße unter dem Bauwerk und über die Sanierung des Baudenkmals aufzunehmen und erforderlichenfalls eine Ersatzvornahme zur Herstellung der Verkehrssicherheit durchzuführen.
- den Senat zu ersuchen, mit der BIMA bzw. dem Bundesfinanzministerium, Gespräche über die Bedingungen einer Übernahme des Gleimtunnels durch das Land Berlin aufzunehmen. Ziel sollte die Übernahme des Gleimtunnels in einem sanierten Zustand durch den Senat sein.
Begründung:
Der Steg über dem Gleimtunnel soll die beiden fertig gestellten Hälften des Mauerparks miteinander verbinden. Die Finanzierung des Projekts ist vom Vergabebeirat des Gleimviertels (Bürgerjury) beschlossen worden und wird von der BVV und dem Bezirksamt Pankow unterstützt.
Einem Schreiben des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück ist zu entnehmen, dass das Bundesfinanzministerium der Errichtung des Stegs über den Gleimtunnel, dessen Eigentümer der Bund ist, nicht zustimmen könne, weil die Verkehrssicherheit des Bauwerks nicht mehr gegeben sei.
Zu 1.
Das Bezirksamt hat sich bislang in Umsetzung des BVV-Beschlusses Drs. VI-120/07 darum bemüht, von der BIMA die Zustimmung zur Realisierung des Projektes zu erhalten und ist von dieser auf eine Vorgabe des Bundesfinanzministeriums und das Fehlen eines eigenen Entscheidungsspielraums verwiesen worden (siehe BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 3. Juli 2007, Drs. VI-174/07). Deshalb scheint es geboten, dass das Bezirksamt direkt mit dem Bundesfinanzminister Kontakt aufnimmt, zumal er sich gegenüber Dritten in dieser Frage bereits schriftlich geäußert hat. Der direkte Kontakt ermöglicht es unter Umständen, die offensichtlich bestehenden Vorbehalte des Bundesfinanzministerium auf dem Verhandlungswege auszuräumen.
Zu 2.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben an Dritte die Verkehrssicherheit des Brückenbauwerks in Zweifel gezogen und dabei die eigenwillige Auffassung vertreten, dass nicht der Bauwerkseigentümer, sondern der Straßenlastträger der darunter durchführenden Gleimstraße für die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit verantwortlich sei. Hier ist dringender Klärungs- und Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr und zur nachhaltigen Sicherung des Denkmals gegeben. Eine bereits vor über 10 Jahren eingeplante die Sanierung des Baudenkmals steht immer noch aus. Die damals zur Öffnung des Tunnels für den Autoverkehr aufgebrachte Betondecke war als Provisorium gedacht. Diese Abdeckung führt nunmehr seit über 10 Jahren zur permanenten Durchfeuchtung und Zerstörung der Widerlager des Brückenbauwerks.
Zu 3.
Da der Eigentümer des Gleimtunnels seit über 10 Jahren das denkmalgeschützte Bauwerk verkommen lässt und das Land Berlin sowie der Bezirk Pankow sich außer Stande sehen, den Bauwerkseigentümer zur Wahrnahme seiner gesetzlichen Verpflichtung, dem Erhalt des Denkmals, nachzukommen, zu bewegen, scheint es dringend geboten, das Bauwerk in das Eigentum des Landes Berlins zu übernehmen. Zwar kann auch das finanzschwache Land Berlin kurzfristig keine umfassende Sanierung des Bauwerks durchführen, aber mehr als nichts kann es allemal leisten. Im Gegensatz zum Bund hat das Land Berlin auch ein akutes Interesse am Erhalt und der Benutzbarkeit des Bauwerks, da es nicht nur eine wichtige Ost-West-Wegebeziehung überspannt, sondern auch als ein integraler Bestandteil des Mauerparks von grundlegender Bedeutung für dessen Funktionalität und Benutzbarkeit ist. Bei Übernahmeverhandlungen mit dem Bund müsste zu dem auch dieser – bei der Perspektive der Abgabe des Bauwerks – zu einer erheblichen finanziellen Beteiligung an der Sanierung bewegt werden können.
