Mobilität und Verkehr
Mobilität und Verkehr sind zentrale Themen der Bezirkspolitik. Die Linksfraktion setzt sich ein für die Verkehrswende in Pankow. Wir wollen, dass alle sicher am Verkehr teilnehmen können. Dabei muss auch der in der Stadt vielfach prioritär behandelte Automobilverkehr hinterfragt werden. Beim öffentlichen Personennahverkehr setzen wir vor allem auf den Ausbau des Straßenbahnnetzes und auf die Verdichtung des Taktes der öffentlichen Verkehrsmittel, auch bei der S-Bahn.
Hier finden Sie alle Anträge und Anfragen der Linksfraktion zum Thema Mobilität und Verkehr in Pankow, sowie alle Meldungen mit Themenbezug.
Verkehrsberuhigungskonzept
Ds. VI-0234
Antrag
der Linksfraktion
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das BA wird ersucht zu prüfen, ob in dem vom BA zur Zeit entwickelten Verkehrskonzept für den Bezirk Pankow ein Verkehrsberuhigungskonzept entscheidender Bestandteil sein kann.
Dabei soll sich der Bezirk von folgender Zielstellung für ein solches Verkehrsberuhigungskonzept leiten lassen: Der Bezirk verfolgt das Ziel einer kinderfreundlichen Verkehrsplanung unter dem Blickwinkel »Kinder als Nutzer des öffentlichen Raumes und aktive Verkehrsteilnehmer«.
Hierbei sollen folgende Leitziele Grundlage einer kinderfreundlichen Verkehrsplanung sein:
- Öffentliche Räume kinderfreundlicher gestalten,
- Kindermobilität stärker unterstützen,
- Kinder an der Planung beteiligen.
Diese Ziele können mit folgenden Maßnahmen untersetzt werden:
- Schaffung weiterer verkehrsberuhigter Bereiche,
- Umweltverbund (Fuß, Rad, ÖV) fördern für eigenständige, sichere und umweltfreundliche Mobilität,
- Kinderstadtplan,
- Integration des Meinungsbildes von Kindern in Planungswerkstätten durch betreute Workshops und Stadtteilbegehungen, z.B.: »Stadtteil-Detektive – Kinder erforschen ihren Stadtteil«.
Es soll hierbei untersucht werden, ob es möglich ist, ein besonderes Modell zur nachträglichen Umwandlung bestehender Wohnstraßen zu entwickeln, um diese mit einfachen Mitteln ohne Mischprinzip als verkehrsberuhigte Bereiche – nach sorgfältiger Prüfung und sofern dies von den Anwohnern mehrheitlich befürwortet wird – einrichten zu können.
In diesem Verfahren ist eine sorgfältige Einzelfallprüfung durch die untere Verkehrsbehörde und das Tiefbauamt durchzuführen, ob eine Ausweisung der bestehenden Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich durch Umgestaltung und ohne aufwändigen Gesamtumbau möglich ist und wegen der Einschränkung von Parkmöglichkeiten durchführbar und von den BewohnerInnen akzeptiert werden würde.
Begründung:
Vor dem Hintergrund des steigenden Kraftfahrzeugverkehrs ist das Wohnen in der Stadt immer stärker beeinträchtigt und besonders Kinder leiden unter dem Verlust von Freiräumen. Wichtigstes Instrument zur Gegensteuerung ist die Verkehrsberuhigung.
Grundlage ist die generelle Anforderung der Verwaltungsvorschrift, dass bei der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs die Verdeutlichung der Aufenthaltsfunktion durch eine unterschiedliche Gestaltung – zur Hervorhebung und Unterscheidung gegenüber "normalen" Straßen – im Vordergrund steht.
Prinzipiell ist zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches vorgeschrieben, dass Fahrbahn und Gehweg niveaugleich ausgeführt sein müssen (Mischprinzip). Da dies in Pankow bei den meisten bestehenden Straßen mit separatem Gehweg nicht der Fall ist, hätte eine Umsetzung nach diesem Prinzip erhebliche Umbaukosten zur Folge und machte in vielen Fällen die Umsetzung unmöglich.
Andere deutsche Kommunen sind den Weg dieses Vorschlages erfolgreich gegangen und haben somit den Nachweis der Machbarkeit mindestens für ihre Kommune erbracht.
In einer bereits realisierten Variante geschah dies z.B. mit Hilfe von Querstreifen und Pollern im Eingangsbereich als Torelement sowie Piktogrammen, versetzt markierten Parkplätzen und Spielbereichen, wodurch ein Erscheinungsbild erzielt wurde, das sich deutlich von den »normalen« Wohnstraßen unterscheidet.
Sollte eine Prüfung durch das BA die prinzipielle Machbarkeit einer so gearteten Verkehrsberuhigung für Pankow bestätigen, wäre zu überlegen, in welcher Art und Weise die Anwohner, bspw. über Anträge mit Unterschriftenlisten von BewohnerInnen, selbst initiativ werden und in die planerischen Prozesse einbezogen werden könnten.
