Kommunalpolitik erklärt
Was heißt eigentlich BVV? Was bedeuten BezVG und AZG? Berliner Verwaltung und Kommunalpolitik haben den Ruf, kompliziert zu sein. Wenn Ihnen die genannten Begriffe was sagen, sind Sie bereits gut informiert. Nichtsdestotrotz kann das Begriffe-Dickicht auch für Politikinteressierte verwirrend sein. Um Sie dem Thema näher zu bringen, werden wir hier in unserer Rubrik „Wie funktioniert eigentlich Kommunalpolitik?“ Institutionen und Begriffe erklären und häufige Fragen beantworten. Alle Artikel, die in der Reihe bisher erschienen sind, finden Sie hier:
Was passiert eigentlich mit einem Antrag?
Heute fragen wir in der Reihe „Wie funktioniert eigentlich Kommunalpolitik?“ konkret dazu, wie ein Antrag in die BVV eingebracht wird und was dann mit ihm geschieht.
Jede*r Bezirksverordnete kann allein oder mit der Fraktion einen Antrag in die BVV einbringen. Beraten werden Anträge zunächst in den Fraktionssitzungen. Im Anschluss wird der Antrag ans BVV-Büro übersandt. Auf Basis aller eingereichten Anträge erstellt der Bezirksvorsteher eine Tagesordnung, die der Ältestenrat berät. Der Ältestenrat unterstützt den Vorsteher bei allen organisatorischen Aufgaben zur Planung und Durchführung der Tagungen. Gemeinsam achten sie auf die Einhaltung der Geschäftsordnung. Neben dem Vorsteher nehmen am Ältestenrat Mitglieder der jeweiligen Fraktionen teil, normalerweise die Fraktionsvorsitzenden. Insbesondere verständigt sich der Ältestenrat zur Reihenfolge der Anträge und zur sogenannten Konsensliste. Es wird also darüber entschieden, wann welcher Antrag bearbeitet und sofort abgestimmt oder in Ausschüsse überwiesen wird. Ist weder noch der Fall wird der Antrag in der Tagung debattiert.
Auch in der Tagung kann noch beantragt werden, einen Antrag in die Fachausschüsse zu überweisen – als Ergebnis der Debatte und wenn die Mehrheit der Bezirksverordneten dafür stimmt. Die Ausschüsse sind der Maschinenraum der BVV – in ihnen findet die fachliche Detailarbeit in aller Ausführlichkeit statt. Es besteht außerdem die Möglichkeit externe Expert*innen einzuladen. Auf Basis der Beratungsergebnisse wird eine Beschlussempfehlung für den Antrag abgegeben. Diese kann positiv oder negativ ausfallen – also für oder gegen die Annahme eines Antrags.
Mit der jeweiligen Beschlussempfehlung wird der Antrag anschließend zurück in die nächste BVV-Sitzung geschickt. Bei der sogenannten Schlussabstimmung wird final entschieden, ob die BVV der Beschlussempfehlung letztlich folgt oder nicht. Wird ein Antrag von der BVV angenommen, so wird damit das Bezirksamt zum Handeln aufgefordert und er geht in die Umsetzung. Über die Umsetzung wird in regelmäßigen Abständen von zwei Monaten in der BVV durch Vorlagen zu Kenntnisnahmen berichtet. Zu den Zwischen- und Schlussberichten können sich die Bezirksverordneten äußern. Gibt es keine Rückmeldung, nimmt das Bezirksamt an, dass die berichtete Umsetzung auf Zustimmung stößt und verfährt, wie diese beschreibt.