Aktueller Stand zur Ausschreibung der Stelle der Beauftragten für Menschen mit Behinderung

BV Maria Bigos

Kleine Anfrage - KA-0829/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Am 13.12.2023 hat die BVV Pankow den Antrag IX-0815 „Stelle der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen gesetzeskonform ausschreiben und besetzen!“ ohne Änderungen beschlossen. Die Stelle ist seit Jahren nicht gesetzeskonform besetzt. Die bisherige Besetzungspraxis verstößt gegen das Landesgleichberechtigungsgesetz Berlin (LGBG) in dessen Fassung vom 07.10.2021, das Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG) und das Grundgesetz (GG). Deshalb wäre spätestens nach Beschluss der BVV eine sofortige Ausschreibung geboten gewesen, um die bisherige, rechtswidrige Besetzungspraxis der Stelle zu heilen und auch Klagen sowie daraus entstehende Folgekosten für das Bezirksamt inmitten von Haushaltkrisen auf allen politischen Ebenen zu vermeiden. Das Bezirksamt hat zur Umsetzung des Beschlusses weder Zwischen- noch Schlussbericht vorgelegt, obgleich der §67 der Geschäftsordnung des Bezirksamtes dies bis zur zweiten, auf den Beschluss folgenden BVV-Tagung - demnach im Februar 2024 - und ansonsten in einem Zwei-Monats-Rhythmus vorsieht.

Deshalb frage ich das Bezirksamt:

  1. Weshalb wurde die Stelle der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen seit Beschlussfassung der BVV am 13.12.2023 nicht ausgeschrieben?
  2. Zu wann soll die Stelle der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen ausgeschrieben werden?
  3. Sofern eine Ausschreibung gemäß des LGBG, des LGG, des GG und des Beschlusses der BVV vom 13.12.2023 verfolgt wird: Weshalb erfolgte hierzu kein Zwischen- oder Schlussbericht mit klarem Zeitplan und verbindlicher Ausschreibungsfrist?
  4. Sofern das Bezirksamt weiterhin keine Ausschreibung mit verbindlicher Terminierung plant: Wie begründet das Bezirksamt seine Position gegen geltendes Recht und wie möchte das Bezirksamt mit dem Sachverhalt weiter umgehen?
  5. Erfolgte bereits eine Umsetzung der bisher kommissarisch eingesetzten Beauftragten für Menschen mit Behinderung auf eine anderweitige Stelle innerhalb des Bezirksamtes bzw. Enthebung vom Amt, um die Unrechtmäßigkeit ihrer Einsetzung zu korrigieren und die Stelle für die gesetzeskonforme Besetzung frei zu machen? Wenn nein, warum nicht und zu wann soll eine Umsetzung auf eine andere Stelle erfolgen?

 

Antwort des Bezirksamts