Auswirkungen der Sondernutzungsgebührenordnung (2)

Kleine Anfrage KA-015/VI

Eingereicht durch den BV Wolfram Kempe, Linksfraktion am 07.12.2006 
Beantwortet: 02.01.2007 

Antwort des Bezirksamtes Pankow von Berlin

Am 12. Juni 2006 ist eine neue Sondernutzungsgebührenverordnung erlassen worden, die seit dem 25. Juni 2006 in Kraft gesetzt ist. Mit dieser Verordnung wird das öffentliche Straßenland in so genannte Wertstufen eingeteilt, wobei auf den Bezirk Pankow die Wertstufen II bis IV entfallen.
1. Wie viele längerfristige Genehmigungen auf nichttechnische Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes entfallen auf öffentliches Straßenland der Wertstufe II?

In Wertstufe II waren 12 Sondernutzungserlaubnisse unbefristet erteilt.


2. Wie viele längerfristige Genehmigungen auf nichttechnische Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes entfallen auf öffentliches Straßenland der Wertstufe III?

In Wertstufe III waren 13 Sondernutzungserlaubnisse unbefristet erteilt.


3. Wie viele längerfristige Genehmigungen auf nichttechnische Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes entfallen auf öffentliches Straßenland der Wertstufe IV?

In Wertstufe IV waren 39 Sondernutzungserlaubnisse unbefristet erteilt.


4. Von wem und nach welchen Kriterien ist diese Wertstufeneinteilung vorgenommen worden?

Die Wertstufeneinteilung wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgenommen. Grundlage war das Zentrenkonzept.


Berlin, den 19. Dezember 2006
Jens-Holger Kirchner