Auswirkungen der Sondernutzungsgebührenverordnung (1)

Kleine Anfrage KA-014/VI

Eingereicht durch den BV Wolfram Kempe, Linksfraktion am 07.12.2006
Beantwortet: 02.01.2007

Antwort des Bezirksamtes Pankow von Berlin 

Am 12. Juni 2006 ist eine neue Sondernutzungsgebührenverordnung erlassen worden, die seit dem 25. Juni 2006 in Kraft gesetzt ist.
1. Wie viele längerfristige Genehmigungen auf nichttechnische Sondernutzung öffentli­chen Straßenlandes lagen zu diesem Zeitpunkt vor?

Im Tiefbauamt Pankow waren 64 nicht-technische Sondernutzungserlaubnisse unbefristet auf Widerruf erteilt worden.

2. Wie viele davon haben zum 1. Juli 2006 einen neuen Gebührenbescheid bekom­men?

Durch die weitreichenden Änderungen des Berliner Straßengesetzes und die Sondernutzungsgebührenverordnung entstand ein sehr hoher Informations- und Anpassungsbedarf bei allen Sondernutzungen.
Die o.g. Widerrufsbescheide konnten daher erst in der 45. bzw. 46 KW abgesandt werden, mit der Bitte die alte Erlaubnis im Original zurück zu senden.
Um den Nutzern des öffentlichen Straßenlandes die Möglichkeit zu geben, ihre Sondernutzung den neuen Bedingungen anzupassen und die Daten zu aktualisieren, wurde um eine neue Beantragung gebeten. Zur Erleichterung wurden Antragsformulare beigefügt.
Leider reagierten bisher noch nicht alle darauf.


3. Wenn eine Differenz zwischen den Zahlen zu (1.) und (2.) vorliegt, worin ist diese begründet?

Siehe Beantwortung der Frage 2


Jens-Holger Kirchner