Bearbeitungsstau bei Einbürgerungen

BV Oskar Lederer

Kleine Anfrage - KA-0472/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Laut Bericht des Bezirksamtes im Ausschuss für Bürgerdienste und Geschäftsordnung am 18. Oktober 2022, war die Bearbeitung von 2.605 Anträgen auf Einbürgerung offen. Es wird mit Klagen auf Untätigkeit nach § 75 VwGO gerechnet. Trotz allem ist bislang kein Plan bekannt, wie der Bearbeitungsstau realistisch aufgelöst werden könnte. Nachfragen hierzu und Presseberichte ergaben, dass eine Zentralisierung auf Landesebene im Landesamt für Einwanderungen (LEA) geplant sei. Ein Konzept zur Zentralisierungsabsicht wurde bisher jedoch nicht vorgelegt. Das Bezirksamt berichtete diesbezüglich von schleppenden Informationen zur neu zu gründenden Landesbehörde im Jahr 2023, die für Verunsicherung auch auf Seiten der Mitarbeitenden im Standesamt sorgen. Denn es stehe bereits im Raum, dass die im Standesamt Pankow für Einbürgerungen zuständigen Mitarbeitenden ins LEA übernommen werden sollen. Gleichzeitig gibt es bislang weder einen Standort noch die nötige Infrastruktur, um das Vorhaben umzusetzen.

Da das Standesamt neben Einbürgerungen weiteren, vielfältigen Aufgaben nachkommt, ist klar, dass sich der potenzielle Personalabbau auf die Arbeitsfähigkeit des Standesamtes auswirken wird. Darüber hinaus ist bisher völlig offen, wie die Übergangszeit bis zur Zentralisierung in den Bezirken gestaltet werden soll. Ob und wie die Bearbeitung von Neuanträgen und von bereits eingereichten Anträgen bis zur Einrichtung des LEA erfolgt, ist ebenfalls unbekannt. Laut wiederholten Presseberichten warten Antragsstellende in Pankow zudem bis zu zwei Jahre auf einen Ersttermin zur Eröffnung des Einbürgerungsverfahrens (letzte Meldung: DER SPIEGEL am 23. September 2022: https://www.spiegel.de/panorama/integration-warum-die-einbuergerung-von-migranten-so-schleppend-verlaeuft-a-4ec5a1e3-1eb5-4283-bd19-eec6dea21d8a).

  1. Befindet sich das Bezirksamt in regelmäßigen Gesprächen mit der Landesebene zur Einrichtung des LEA? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Gespräche?
    1. Liegt dem Bezirksamt ein Konzept oder Eckpunktepapier zur Zentralisierung von Staatsbürgerschaftsanliegen im Landesamt für Einwanderung (LEA) vor? Wenn ja, Bitte um Übermittlung des Eckpunktepapiers.
    2. Verfügt das Bezirksamt über einen groben Zeitplan zur Einrichtung des LEA? Wenn ja, Bitte um Übermittlung unter Benennung der jeweils zu erreichenden Meilensteine.
    3. Welche Pläne bestehen derzeit zum Verbleib oder Überführung des Personalstandes aus dem Standesamt Pankow in das LEA?
    4. Wie viele Mitarbeitende des Standesamtes Pankow sollen nach Kenntnis des Bezirksamtes ins LEA überführt werden?
    5. Welche Auswirkungen hätte die Überführung des Personalstandes aus dem Standesamt Pankow ins LEA auf die weitere Aufgabenverteilung und Arbeitsprozesse im Standesamt Pankow?
    6. Sind bereits Personalabgänge aus dem Standesamt zum geplanten Landeseinbürgerungszentrum im LEA zu verzeichnen und wie wird damit umgegangen?
    7. Wie wird die etwaige Neuverteilung von Aufgaben im Standesamt Pankow derzeit vorbereitet, um die Arbeitsabläufe zu sichern und eine Überlastung der verbleibenden Mitarbeitenden zu umgehen?
  2. Wie viele Anträge auf Einbürgerung wurden in den Jahren 2017 bis 2022 gestellt und genehmigt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren.
    1. Wie viele Anträge auf Einbürgerungen sind Stand November 2022 unbearbeitet? Bitte auch um eine summierte Angabe, welche ursprüngliche Staatsangehörigkeit der Antragsstellenden vorlag.
    2. Wie lange dauert im Durchschnitt ein Verfahren auf Einbürgerung (von der Antragstellung bis Zustellung des Bescheides) im Bezirk Pankow?
    3. Wie schnell kann im Durchschnitt ein Ersttermin zur Eröffnung des Einbürgerungsverfahrens im Bezirk Pankow vergeben werden?
    4. Wie gestaltet sich der grundlegende Antragsprozess bis zur finalen Einbürgerung und welche Maßnahmen wurden in den letzten Jahren ergriffen, um die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen zu beschleunigen?
  3. Beabsichtigt das Bezirksamt einen Abbau des Bearbeitungsstaus noch vor Zentralisierung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten auf Landesebene im LEA?
    1. Wenn ja, wie genau soll der Abbau des Bearbeitungsstaus vollzogen werden? Welche Maßnahmen werden ergriffen und welcher Priorisierung folgt die Bearbeitung? Bitte um Übermittlung der Kriterien nach denen priorisiert wird.
    2. Wenn nein, weshalb nicht und wie wird dies den betroffenen Antragsstellenden kommuniziert?
    3. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es aufgrund von Verzögerungen in der Bearbeitung im Antragsprozess zur Einbürgerung dazu kam, dass Antragsstellende das Land verlassen mussten? Wenn ja, waren davon subsidiäre Schutzbedürftige oder Personen mit anderweitigem Schutzstatus betroffen und um wie viele Personen handelt es sich?
    4. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es aufgrund der langen Wartezeiten auf einen Ersttermin oder der Bearbeitungszeiten dazu kam, dass Antragstellende den Antrag zurückgezogen haben?
  4. Wurden bereits Untätigkeitsklagen aufgrund des Bearbeitungsstaus eingereicht? Wenn ja, wie viele Klagen wurden eingereicht und mit welchem Ergebnis?
    1. Wie hoch schätzt das Bezirksamt die anfallenden Gerichtskosten, wenn alle Antragsstellenden der bisher unbearbeiteten Anträge Klage wegen Untätigkeit erheben würden?
    2. Welche Mehrbelastungen kommen auf die Mitarbeitenden des Standesamtes bei Einreichung und Erfolg von Klagen aufgrund von Untätigkeit hinzu? Wie plant das Bezirksamt mit der Mehrbelastung umzugehen?

 

Antwort des Bezirksamts
Anlage 1
Anlage 2