Befreiungen nach §67 BNatSchG

BV Wolfram Kempe

Kleine Anfrage - KA-0824/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wer kann Befreiungen nach § 67 BNatSchG, Abs 1 und 2 beantragen?
  2. Wo können derartige Befreiungen beantragt werden, wer bearbeitet diese Anträge, wie lange dauert das und wer entscheidet letztendlich darüber?
  3. Ist gegen derartige Entscheidungen Widerspruch möglich und können die üblichen Rechtsmittel dagegen eingelegt werden?

 

Antwort des Bezirksamts