Befreiungen nach §67 BNatSchG
Kleine Anfrage - KA-0824/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wer kann Befreiungen nach § 67 BNatSchG, Abs 1 und 2 beantragen?
- Wo können derartige Befreiungen beantragt werden, wer bearbeitet diese Anträge, wie lange dauert das und wer entscheidet letztendlich darüber?
- Ist gegen derartige Entscheidungen Widerspruch möglich und können die üblichen Rechtsmittel dagegen eingelegt werden?