Bezirkliche Maßnahmen zur Einhaltung landesseitiger Vorgaben an Räume für den Teilhabefachbereich Jugend

BV Maria Bigos

Kleine Anfrage - KA-0692/IX

Der Teilhabefachbereich Jugend (THB Jugend) berät Familien mit behinderten Kindern zu Fördermöglichkeiten und zu ihrem jeweiligen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung abzuwenden, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu mildern und den Kindern eine bessere Teilhabe am Leben der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Zur Ausübung der gesetzlichen Pflicht hat das Land Berlin Vorgaben in einer eigenen Ausführungsvorschrift (AV-EH) gemacht. In den Vorgaben enthalten ist u.a. die zwingende räumliche Einheit des THB Jugend, seine örtliche Nähe zu inhaltlich angrenzenden Institutionen wie dem Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) sowie die Barrierefreiheit der Räume. Darüber hinaus gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitsstätten, Arbeitsschutz, Archivierung und Brandschutz.

Antworten auf die KA-0619/IX spiegeln deutlich, dass die Barrierefreiheit nicht gegeben ist. Auch ist der THB Jugend auf zwei Standorte aufgeteilt, was gegen die AV-EH des Landes Berlin verstößt. Die Antworten geben auch unmissverständlich wider, dass für die Anzahl der Mitarbeitenden nicht ausreichend Räume vorhanden sind und auch der Beratungsraum nicht ausreicht, um der gesetzlich festgeschriebenen Bearbeitung von Anträgen auf Eingliederungshilfen ordnungsgemäß nachzukommen.

In den Antworten auf die KA-0619/IX wurde ebenfalls dargelegt, dass sich seitens der Verwaltung des Jugendamtes um die Deckung des Bedarfs wiederholt bemüht wurde – sowohl durch Umstrukturierung interner Prozesse und Mehrzwecknutzung vorhandener Räume als auch durch anhaltenden und wiederholten Kontakt zur bezirklichen Serviceeinheit Facility Management (SE Facility Management) – Fachbereich Innere Dienste (FB ID). Die Bemühungen der FB ID um den Missstand im THB Jugend aufzulösen, sind jedoch unbekannt.

  1. Seit wann ist der SE Facility Management – FB ID die Raumsituation im THB Jugend bekannt? Wann, wie oft und in welcher Form hat die Jugendamtsleitung die Raumsituation an die SE Facility Management – FB ID gemeldet und wann, wie oft und in welcher Form wurde der Jugendamtsleitung oder dem THB Jugend auf die Meldungen geantwortet?
  2. Ist der SE Facility Management – FB ID die AV-EH und die dortigen Vorgaben zu räumlichen Anforderungen des THB Jugend bekannt? Wenn ja, weshalb erfolgte die räumliche Verortung des THB Jugend an zwei Standorten anstatt einem und weshalb wurden bereits bei Einrichtung des THB Jugend Räumlichkeiten gewählt, die gegen die AV-EH verstoßen?
  3. Sind der SE Facility Management – FB ID die Vorgaben zum Arbeits- und Brandschutz sowie Archivierungspflichten bekannt, die aufgrund der Raumsituation im THB Jugend nicht sichergestellt werden können (Brandschutztür ohne elektrischen Öffner, abweichende Aktenlagerung aufgrund von Platzmangel)? Wenn ja, wann fand die letzte Brandschutzbegehung statt und wurden im Zuge dessen Auflagen verfasst? Inwieweit wurden Schritte eingeleitet um Brandschutz und ggf.  Auflagen gerecht zu werden?
  4. Welche Schritte und Maßnahmen hat die SE Facility Management – FB ID innerhalb der bezirklichen Möglichkeiten seit Bekanntwerden der Raumsituation im THB Jugend durch Meldung der Jugendamtsleitung unternommen, um den Vorgaben der AV-EH zu entsprechen und mit welchem Ergebnis? Bitte um Angabe der konkreten Schritte und dazugehöriges Datum der Maßnahmeneinleitung. Falls keine Schritte unternommen wurden, bitte um Begründung warum keine Maßnahmen zur Verbesserung der Raumsituation im THB Jugend eingeleitet und umgesetzt wurden.
  5. Wurde seitens der SE Facility Management – FB ID oder des Stadtrates auf die zuständige Senatsverwaltung zugegangen und Gespräche zur Behebung der Raumproblematik im THB Jugend mit Hinweis auf die Vorgaben der AV-EH geführt, um beispielsweise eine Ausnahme von der bezirklichen Flächenbilanz bzw. bestehenden Vorgaben Neuanmietung von Räumen zu erwirken? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort des Bezirksamts