Erhebung von Grundsteuerdaten für Pankower Kleingartenflächen

BV Katrin Maillefert

Kleine Anfrage - KA-0496/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche Anforderungen stellt die zuständige Finanzbehörde zur Erhebung von Grundsteuerdaten für Kleingartenparzellen?
  2. Welche Abgabefrist gibt es für die Datenerhebung?
  3. Auf welche Weise informiert das Bezirksamt Kleingärtner:innen über die Datenerhebung?
  4. Welche Rolle spielen dabei die Pankower Bezirksverbände der Kleingärtner bzw. Gartenfreunde und die Kleingartenvereine?
  5. Welche Verpflichtung zur Mitwirkung haben Pächter:innen von Parzellen bei der  Erhebung von Daten für Gundsteuer?
  6. Unter welchen Voraussetzungen sind Angaben zum Bestand auf den Parzellen zu machen, z.B. zu überdachten Flächen (Grundsteuer A und B)?

 

Antwort des Bezirksamts
Anlage 1