Fest der Alternative für Deutschland am 01.05.2018 im Bleichröderpark

Kleine Anfrage: KA-0351/VIII

BV Maximilian Schirmer, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Unter welchen Voraussetzungen wurde das Fest der "Alternative für Deutschland" im Bleichröderpark am 01.05.2018 genehmigt? Bitte auflisten: genauen Ort der genehmigten Fläche, Zeit der genehmigten Nutzung, Datum der Genehmigung, Genehmigung durch wen?, Auflagen, Charakter der Veranstaltung und der Genehmigung (nach VersG) und ggf. finanzieller Rahmen.
  2. Sollte die Genehmigung nicht für die Nutzung der gesamten Parkanlage für das Fest erfolgt sein: Warum konnten andere Bereiche des Parks nicht von den Pankower*innen genutzt werden?
  3. Warum wurde der Park bereits am 28.04.2018 abgesperrt?
  4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es um das Fest herum und auf dem Fest keine Hinweise auf ein Hausrecht seitens der Veranstalter gegeben hat, welches aber trotzdem umgesetzt wurde? Falls ja, wie ist das zu begründen?
  5. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Polizei um das Fest herum und auf dem Fest selbst Ordnungstätigkeiten ausgeführt hat, durch Auswahl der Gäste für das Fest, Sicherungen der Zugänge, das Durchsuchen der Gäste und durch Sicherheitskontrollen auf dem Fest selbst? Falls ja, wie lautet dafür die Begründung?
  6. Gab es Festnahmen und Verletzte im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung? Bitte Anzahl und genaue Verletzungen auflisten.

Antwort des Bezirksamts

Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste

Zu 1.:

Durch den AfD Bezirksverband Pankow wurde beim Straßen- und Grünflächenamt (SGA) ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung nach § 6 Grünanlagengesetz (GrünanlG) zur Durchführung eines Bürger- und Familienfestes auf der Wiese im Bleichröderpark gestellt. Es sollte sich um eine geschlossene Veranstaltung für ca. 500 Besucher/innen handeln, die am 01.05.2018 in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr stattfinden sollte.
Dem Antrag wurde mit Bescheid des SGA vom 02.03.2018 stattgegeben. Inhalt der Genehmigung waren die Beschreibung der nutzbaren Fläche, die Anzahl und Größe der zulässigen Zelte, Pavillons sowie weiteren Zubehörs, sowie verschiedene Auflagen und Nebenbestimmungen, die zum Schutz der Grünanlage erforderlich waren.
Die Ausnahmegenehmigung wurde unbeschadet der Rechte Dritter erteilt. Ggf. weitere erforderliche Erlaubnisse waren vom Veranstalter bei den hierfür zuständigen Behörden einzuholen.

Zu 2.:

In Ergänzung des Genehmigungsbescheides wurde dem Nutzer auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Spielplätze im Bleichröderpark für den allgemeinen Gebrauch ohne Einschränkung nutzbar bleiben sollten. Darüber hinaus gehörte eine weitere Fläche des Parks in Richtung Breite Straße nicht zum genehmigten Veranstaltungsbereich.
Bei der weitergehenden Absperrung des Veranstaltungsortes handelte es sich um eine Maßnahme der Polizei Berlin, die zum Schutz der Veranstaltung und seiner Besucherinnen und Besucher angeordnet wurde. Hintergrund waren angekündigte Demonstrationen sowie vor allem im Internet verbreitete Aufrufe zur Störung der Veranstaltung.
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport als Aufsichtsbehörde über die Polizei Berlin hat unter Hinweis auf die Zuständigkeit des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin keine weiteren Angaben zu den Maßnahmen der Polizei gemacht.

Zu 3.:

Diese Frage betrifft ebenfalls die polizeilichen Maßnahmen und kann daher nicht beantwortet werden (siehe Antwort zu 2.).

Zu 4.:

Da es sich um eine geschlossene Veranstaltung gehandelt hat, bestand für den Veranstalter das Recht, den Zugang zum Veranstaltungsgelände selbst zu regeln. Ob es hierzu Hinweise im Bereich des Veranstaltungsortes gegeben hat, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

Zu 5.:

Art und Umfang der polizeilichen Maßnahmen sind dem Bezirksamt nicht bekannt (siehe auch Antwort zu 2.).

Zu 6.:

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat