Fest der Alternative für Deutschland am 01.05.2019 im Bleichröder Park

Kleine Anfrage: KA-0551/VIII

BV Maximilian Schirmer, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Trifft es zu, dass eine Freiluftveranstaltung der „Alternative für Deutschland“ im Bleichröder Park oder auf anderen öffentlichen Flächen im Bezirk Pankow für den 01.05.2019 genehmigt wurde? Falls ja:
  2. Was ist der genaue Ort der genehmigten Fläche? (Aufstellfläche)
  3. Was ist der genaue Zeitrahmen der genehmigten Nutzung?
  4. Wann wurde das genehmigt?
  5. Welche Auflagen wurden erteilt?
  6. Welche Kosten wurden erhoben?
  7. Für wie viele Personen wurde eine Genehmigung erteilt?
  8. Können andere Bereiche des Bleichröder Parks oder der anderen Fläche von den Pankowerinnen und Pankowern am 01.05.2019 genutzt werden? Falls nicht, warum nicht?
  9. Ist der Veranstalter in der Verantwortung das Hausrecht umzusetzen?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste

Zu 1.:

Ein Antrag der Alternative für Deutschland auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 6 Grünanlagengesetz (GrünanlG) zur Durchführung einer Freiluftveranstaltung am 01.05.2019 im Bleichröderpark oder im Bürgerpark Pankow wurde mit Bescheid des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) abgelehnt.Der Bescheid ist derzeit noch nicht bestandskräftig.

Zu 2.-9.:

entfällt (siehe Antwort zu 1.)

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat