Fest der Alternative für Deutschland am 01.05.2019 im Bleichröder Park
Kleine Anfrage: KA-0551/VIII
BV Maximilian Schirmer, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Trifft es zu, dass eine Freiluftveranstaltung der „Alternative für Deutschland“ im Bleichröder Park oder auf anderen öffentlichen Flächen im Bezirk Pankow für den 01.05.2019 genehmigt wurde? Falls ja:
- Was ist der genaue Ort der genehmigten Fläche? (Aufstellfläche)
- Was ist der genaue Zeitrahmen der genehmigten Nutzung?
- Wann wurde das genehmigt?
- Welche Auflagen wurden erteilt?
- Welche Kosten wurden erhoben?
- Für wie viele Personen wurde eine Genehmigung erteilt?
- Können andere Bereiche des Bleichröder Parks oder der anderen Fläche von den Pankowerinnen und Pankowern am 01.05.2019 genutzt werden? Falls nicht, warum nicht?
- Ist der Veranstalter in der Verantwortung das Hausrecht umzusetzen?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste
Zu 1.:
Ein Antrag der Alternative für Deutschland auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 6 Grünanlagengesetz (GrünanlG) zur Durchführung einer Freiluftveranstaltung am 01.05.2019 im Bleichröderpark oder im Bürgerpark Pankow wurde mit Bescheid des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) abgelehnt.Der Bescheid ist derzeit noch nicht bestandskräftig.
Zu 2.-9.:
entfällt (siehe Antwort zu 1.)
Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat