Freiluftveranstaltungen

Kleine Anfrage: KA-0272/VIII

BV Maximilian Schirmer, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Wie viele nicht genehmigte Freiluftveranstaltungen in öffentlichen Grünflächen und Freizeiteinrichtungen wurden von der Polizei seit 2014 aufgelöst?

Bitte spezifizieren Sie nach:

  • Jahr
  • Bezirk
  • Grund für die Auflösung (beispielsweise Lärmbelästigung, Müllverschmutzung, Fehlen
  • erforderlicher Genehmigungen, Verletzung spezifischer Auflagen, sowie weiterer Merkmale)

2. Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Grünanlagengesetz (GrünanlG)

Wie viele Bewerbungen wurden seit 2014 an das Umweltbüro/ Ordnungsamt gestellt, um eine Genehmigung für Veranstaltungen mit elektronisch verstärkter Musik in öffentlichen Grünanlagen und öffentlichen Freizeiteinrichtungen zu erhalten?

Wie viele davon wurden genehmigt bzw. nicht genehmigt?
Aus welchen Gründen wurden diese nicht genehmigt bzw. welche Auflagen waren mit einer Genehmigung verbunden?
Bitte spezifizieren Sie nach:

  • Jahr
  • Größe der beantragten Veranstaltung basierend auf der angegebenen Teilnehmerzahl
  • Angegebene/ Genehmigte/ Nicht-Genehmigte Dezibelwerte
  • Beantragte Start- und Endzeiten der Veranstaltungen
  • Kommerzieller oder nicht-kommerzieller Status der Veranstaltungen.

Antwort des Bezirksamts

Abteilung Umwelt und öffentliche Ordnung

Zu 1.:

Das Bezirksamt Pankow kann aufgrund fehlender Zuständigkeit zu der gestellten Frage leider keine Aussagen vornehmen. Die Fragestellung ist direkt an die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu richten (siehe Anlage 1).

Zu 2.:

Das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks Pankow erteilt auf Antrag für Freiluftveranstaltungen Genehmigungen nach § 11 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin - LImSchG Bln, vorausgesetzt der Eigentümer der Fläche stimmt der Nutzung zu.
Wenn ein Veranstalter eine öffentliche Grünanlage/ Park für eine Veranstaltung nutzen möchte, benötigt er zuerst die Zustimmung des Eigentümers, hier das Straßen und Grünflächenamt.
Vom Straßen- und Grünflächenamt wurden folgende Anträge für Veranstaltungen mit elektronisch verstärkter Musik in öffentlichen Grün und Erholungsanlagen bearbeitet:

JahrAnzahl der AnträgeAnzahl der GenehmigungenAblehnungenkommerziellnicht kommerziell
201429245519
20152626-521
20162824

2 und 2 (Rückziehungen)

717
201724231518


Die Teilnehmerzahl und die Lautstärke sind nicht Inhalt der vom Straßen- und Grünflächenamt erteilten Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 GrünanlG. Aus diesem Grund liegen hierzu keine Informationen vor.
Wenn die Zustimmung durch das Straßen- und Grünflächenamt erfolgt ist und die Veranstaltung mit störenden Immissionen („Lärm“) verbunden ist, kann eine entsprechende Genehmigung im Umwelt- und Naturschutzamt beantragt werden. Der Antrag wird geprüft, eine Genehmigung mit Auflagen erteilt bzw.versagt.
Die Auflagen beinhalten u. a. zeitliche und lärmtechnische (dB- Werte) Forderungen.
In den Jahren 2014 - 2017 hat das Umwelt- und Naturschutzamt ca. 20 Genehmigungen pro Jahr für Freiluftveranstaltungen in öffentlichen Grünanlagen/ Parks erteilt. Eine Versagung ist nicht erfolgt.
Die genauere Auflistung zu Start- u. Endzeiten, Teilnehmerzahl und Lautstärke der einzelnen Veranstaltungen wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Rechercheaufwand möglich. In der Regel handelt es sich um Veranstaltungen, die am Wochenende stattfinden und einen Tag, selten auch zwei Tage, umfassen.

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat