Gemeinsames Vorgehen von Sozialamt und Ordnungsdiensten bei Wohnungslosigkeit

Kleine Anfrage: KA-0305/VIII

BV Maximilian Schirmer, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Wie Stadträtin Frau Tietje in der Ausschusssitzung vom 27.02.2018 des Ausschusses Soziales, Arbeit Wirtschaft und Senior*innen berichtete, werden die Ordnungsdienste teilweise aktiv, wenn diese wohnungslosen Menschen im öffentlichen Raum wahrnehmen. Dabei werden diese teilweise vom Sozialamt begleitet.
Dazu folgende Fragen:

  1. Werden die Ordnungsdienste tätig, wenn obdachlose Menschen im öffentlichen Raum wahrgenommen werden? Wenn ja wie?
  2. Wann werden dabei das Sozialamt oder andere Sozialdienste mit eingeschaltet?
  3. Wie oft ist das in dem vergangenen Jahr (2017) geschehen?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Umwelt und öffentliche Ordnung

Zu 1.:

Die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) des Ordnungsamtes erhalten entweder im Rahmen von Bürgerbeschwerden über die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) des Ordnungsamtes, durch Ansprache von Bürgern während der normalen Streifentätigkeit oder durch eigene Feststellung Kenntnis von obdachlosen Menschen.
Es erfolgt bei Antreffen der Betroffenen ein Hinweis auf die verschiedenen Hilfsorganisationen und die Aushändigung des Flyers mit den Adressen der Suppenküchen, Notunterkünfte und des Kältehilfetelefons. Die Betroffenen werden gebeten das öffentliche Straßenland zu räumen und die Verunreinigungen zu entfernen. Hierfür wird ein angemessener Zeitraum, in der Regel etwa 24 Stunden, zur Verfügung gestellt. Im Anschluss werden die restlichen verbleibenden Gegenstände, an denen der obdachlose Mensch kein Interesse mehr hat, durch die Berliner Stadtreinigung entsorgt. Wird kein obdachloser Mensch angetroffen, erfolgt die schriftliche Räumungsaufforderung mit einem Zeitrahmen von vier Tagen. Diese wird an den im öffentlichen Straßenland gelagerten Gegenständen angebracht. Zusätzlich wird auch hier der Flyer mit dem Hinweis auf die verschiedenen Hilfsorganisationen befestigt. Die Räumung erfolgt dann durch die Berliner Stadtreinigung in Anwesenheit der Außendienstkräfte des AOD. Während dieser Tätigkeit wird das Ordnungsamt nicht vom Sozialamt begleitet. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist uns auch kein Fall bekannt, in dem die betreffenden obdachlosen Menschen von dem Sozialamt betreut wurden.

Zu 2.:

In Einzelfällen wird mit dem Sozialamt Kontakt aufgenommen. Allerdings handelte es sich hierbei um obdachlose Menschen, die den Kollegen des Sozialamtes bereits bekannt waren und die jegliche Hilfestellung durch diese abgelehnt haben.
Weiterhin handelt es sich oftmals um Staatsangehörige der Europäischen Union die keinerlei Hilfsansprüche haben.

Zu 3.:

Über diese Vorfälle wird keine Einzelstatistik geführt und daher sind wir in dieser Frage nicht auskunftsfähig.

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat