Graffiti-Wände an den neuen Schulstandorten?

Kleine Anfrage: KA-0339/VIII

BV Maximilian Schirmer, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

In der Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG zur Drucksache Nr.: VIII-0174 „Graffiti im Mauerpark und in Pankow“ heißt es: „Eine Umsetzung des Konzeptes zur Förderung von Graffiti-Kunst im öffentlichen Raum auf anderweitigen Liegenschaften des Bezirkes, wie z. B. im Rahmen des Neubaus von MEB-Schulergänzungsbauten, als Kunst am Bau u. a. wird im Rahmen bezirklicher Abstimmungsrunden mit dem Schulamt, Fachbereich Hochbau und Jugendamt regelmäßig zur Prüfung empfohlen.“

  1. Werden bei der Planung der neuen Schulgebäude in Pankow Wände mit berücksichtigt, die zur Anwendung für Graffiti-Kunst geeignet sind?
  2. Wenn ja, welche Standorte sind das?
  3. Wenn nein, wie kann eine verbindliche Prüfung im Rahmen der Planungen aufgenommen/durchgeführt werden?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit

Zu 1.-3.:

Mit Schreiben vom 16.04.2018 hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die aktuellen Hinweise zur Berliner Schulbauoffensive und zu den Amtshilfeersuchen des Bezirkes Pankow bekannt gegeben. Dementsprechend werden alle Neubaumaßnahmen durch den Senat, hier die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, bzw. die HOWOGE vorbereitet und durchgeführt. Inwieweit der Bezirk Einfluss auf die Planung, und hier insbesondere Wände für Graffiti-Kunst, haben wird, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Grundsätzlich sind bei Baumaßnahmen auch Mittel für Kunst am Bau vorgesehen.
Der Bezirk wird gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen auch auf die Möglichkeiten für Graffiti-Kunst hinweisen.

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat