Im Dunkeln gelassen während der Sanierung? GESOBAU erleuchte die Anwohnenden!

Kleine Anfrage: KA-1102/VIII

BV Paul Schlüter, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass seit dem Beginn der Sanierung im Mendelstraßenkiez die Laternen vor den Wohnhäusern der GESOBAU nicht mehr leuchten und damit die Verkehrssicherheit für die Anwohnenden nicht mehr gewährleistet ist?
  2. Wenn ja, was hat das Bezirksamt seit dem unternommen, um die GESOBAU dazu zu bewegen, die Beleuchtung gerade während der Abend- und Nachtstunden zu gewährleisten?
  3. Wenn dieser Umstand dem Bezirksamt nicht bekannt ist, wird es nach Bekanntwerden (Durch diese Anfrage) das Gespräch mit der GESOBAU suchen, um darauf einzuwirken, dass die Beleuchtung wieder eingeschaltet wird?
  4. Welche Kontrollen haben darüber hinaus auf der Baustelle seit Beginn der Maßnahme und durch wen stattgefunden?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste

Zu 1.:

Der Begriff Mendelstraßenkiez ist dem Bezirksamt nicht geläufig. Daher wird in der Beantwortung auf die sich in der näheren Umgebung der Mendelstraße befindlichen GESOBAU-Wohnhäuser Bezug genommen.

Dem Bezirksamt war nicht bekannt, dass die benannten Laternen vor den Häusern nicht mehr leuchten und damit die Verkehrssicherheit für die Anwohnenden nicht mehr gewährleistet sein könnte.

Zu 2.:

Das Bezirksamt, speziell die Bauaufsichtsbehörde, hat die Anfrage zum Anlass genommen, den Sachverhalt zu recherchieren. Offenbar handelt es sich um das laufenden Sanierungsvorhaben Stiftsweg 11 – 43/Wolfshagener Straße 106 – 114 und Stiftsweg 4 – 38 der GE-SOBAU. Zum beschriebenen Sachverhalt wurden die GESOBAU, auch die örtliche Bauleitung, befragt.

Diese sicherten zu, dass eine ausreichende Beleuchtung vorhanden ist. Eine Vorortkontrolle in den Abendzeiten, bei der die benannte ausgefallene Beleuchtung hätte überprüft werden können, konnte dienstzeitbedingt nicht erfolgen. Etwaige Bürgernachfragen – Anzeigen oder Beschwerden von Anwohnerinnen oder Anwohnern zu einer unzureichenden Beleuchtung – liegen dem Bezirksamt nicht vor. Von daher geht das Bezirksamt davon aus, dass aktuell eine unzureichende Verkehrssicherheit nicht vorliegt.

Zu 3.:

Siehe Beantwortung der Fragen 1 und 2.

Sofern dem Bezirksamt die beschriebenen Fälle der unzureichenden Verkehrssicherheit örtlich konkret nachvollziehbar bekannt sind, wird das Bezirksamt die erforderlichen Maßnahmen veranlassen.

Zu 4.:

Grundsätzlich sieht die BauO Bln eine regelmäßige Bauüberwachung der Baudurchführung von Bauvorhaben durch die Bausaufsichtbehörde nicht vor. Die Bauaufsichtsbehörde hätte für eine regelmäßige Bauüberwachung auch nicht die notwendigen Ressourcen. Aus diesem Grund erfolgen Bauüberwachungen durch die Bauaufsichtsbehörde lediglich stichprobenartig im Einzelfall bzw. anlassbezogen bspw. durch Anfragen oder Anzeigen zu Mängeln.

Die Bauaufsichtsbehörde hatte bisher keinen Anlass, die Baudurchführung zu überwachen, nimmt jedoch die Kleine Anfrage zum Anlass, eine solche durchzuführen.


Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat