Kontrollen in kleinen und Inhaber*in geführtem Gewerbe

Kleine Anfrage: KA-0742/VIII

BV Maximilian Schirmer, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viele Kontrollen auf Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes wurden im Jahr 2019 u.a. bei »Spätis « durchgeführt und in welcher Regelmäßigkeit? (Bitte mit Datum auflisten)
  2. Wie viele und welche Einsatzkräfte waren bei diesen Kontrollen im Einsatz und mit wie vielen Arbeitsstunden? (Bitte nach Behörde aufschlüsseln; LKA, Zoll, AOD, Gewerbeamt etc.)
  3. Welche Mehrkosten entstehen durch das verstärkte Einsetzen des AOD an einem Sonntag? (Bitte für das gesamte Jahr angeben)
  4. Welche Ausgleichsmöglichkeiten gib es für die Mitabreiter*innen des AOD für die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen?
  5. Konnte der AOD in diesem Zeitraum noch weitere Aufgaben erfüllen, wie die Durchsetzung des JugendschutzG oder die Feststellung von illegaler Müllentsorgungen?
  6. In welchen Läden (Bitte nach Art und Größe des Ladens aufschlüsseln: Inhaber*in geführt oder Ladenketten; klein Gewerbe oder Großgewerbe) wird kontrolliert?
  7. In welchem Gebieten werden die Kontrollen durchgeführt? (Nach Ortsteilen auflisten)
  8. Wie viele der Kontrollen wurden aufgrund von Anzeigen ausgelöst und wie viele erfolgen Anlass unabhängig? Gibt es weitere Anlässe weswegen Kontrollen durchgeführt werden? (Bitte ebenfalls nach Region aufschlüsseln)
  9. Wie viele Verfahren auf Ordnungswidrigkeit wurden wegen Verstößen des Ladenöffnungsgesetzes eingeleitet?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Umwelt und öffentliche Ordnung

Zu 1.:

Die Daten sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Zu 2.:

Die Daten sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Zu 3.:

Durch das verstärkte Einsetzen des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) entstehen keine Mehrkosten, da diese Dienstkräfte im Rahmen ihres Regeldienstes eingebunden sind.

Zu 4.:

Alle Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes die im ständigen Wechseldienst/Schichtarbeit beschäftigt sind (AOD), haben gemäß § 27 TV-L Anspruch auf bis zu drei Tagen Zusatzurlaub im Kalenderjahr.

Zu 5.:

Siehe Frage 3. Die Dienstkräfte des AOD sind im Regeldienst eingebunden. Die anderen im Dienst befindlichen Mitarbeiter*innen des AOD bearbeiten in dieser Zeit die weiteren anfallenden Aufgaben.

Zu 6.:

Kontrolliert wurden Inhaber*in geführte Einzelhandelsgeschäfte (sogenannte »Späti´s«), welche mehrheitlich über 1-2 Verkaufsräume mit nicht mehr als ca. 70-75qm Grundflä-che verfügen. Mangels vorhandener Unterlagen (Grundrisszeichnungen, etc.) beruhen die Größenangaben dabei ausschließlich auf Schätzungen der kontrollierenden Dienst-kräfte.

Zu 7.:

Die Daten sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Zu 8.:

Hierzu liegen keine gesonderten statistischen Erhebungen vor. Die Kontrollen erfolgen überwiegend anlassbezogen, z. B. aufgrund von Anwohnerbeschwerden (Lärmbelästigungen, Aufenthalt von Betrunkenen im/vor dem Objekt). Zudem gehen Konkurrenten-Anzeigen im Ordnungsamt ein. Des Weiteren erfolgen zu den einzelnen Betrieben Nachkontrollen in laufenden Ordnungswidrigkeiten-Verfahren oder aber bei Erlass von Anordnungen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Betriebsinhaber*innen zu überprüfen.

Zu 9.:

Insgesamt wurden im Kalenderjahr 2019 120 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen der Zuwiderhandlung gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz eingeleitet.

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat

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