Kontrollen in kleinen und Inhaber*in geführtem Gewerbe
Kleine Anfrage: KA-0742/VIII
BV Maximilian Schirmer, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wie viele Kontrollen auf Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes wurden im Jahr 2019 u.a. bei »Spätis « durchgeführt und in welcher Regelmäßigkeit? (Bitte mit Datum auflisten)
- Wie viele und welche Einsatzkräfte waren bei diesen Kontrollen im Einsatz und mit wie vielen Arbeitsstunden? (Bitte nach Behörde aufschlüsseln; LKA, Zoll, AOD, Gewerbeamt etc.)
- Welche Mehrkosten entstehen durch das verstärkte Einsetzen des AOD an einem Sonntag? (Bitte für das gesamte Jahr angeben)
- Welche Ausgleichsmöglichkeiten gib es für die Mitabreiter*innen des AOD für die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen?
- Konnte der AOD in diesem Zeitraum noch weitere Aufgaben erfüllen, wie die Durchsetzung des JugendschutzG oder die Feststellung von illegaler Müllentsorgungen?
- In welchen Läden (Bitte nach Art und Größe des Ladens aufschlüsseln: Inhaber*in geführt oder Ladenketten; klein Gewerbe oder Großgewerbe) wird kontrolliert?
- In welchem Gebieten werden die Kontrollen durchgeführt? (Nach Ortsteilen auflisten)
- Wie viele der Kontrollen wurden aufgrund von Anzeigen ausgelöst und wie viele erfolgen Anlass unabhängig? Gibt es weitere Anlässe weswegen Kontrollen durchgeführt werden? (Bitte ebenfalls nach Region aufschlüsseln)
- Wie viele Verfahren auf Ordnungswidrigkeit wurden wegen Verstößen des Ladenöffnungsgesetzes eingeleitet?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Umwelt und öffentliche Ordnung
Zu 1.:
Die Daten sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Zu 2.:
Die Daten sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Zu 3.:
Durch das verstärkte Einsetzen des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) entstehen keine Mehrkosten, da diese Dienstkräfte im Rahmen ihres Regeldienstes eingebunden sind.
Zu 4.:
Alle Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes die im ständigen Wechseldienst/Schichtarbeit beschäftigt sind (AOD), haben gemäß § 27 TV-L Anspruch auf bis zu drei Tagen Zusatzurlaub im Kalenderjahr.
Zu 5.:
Siehe Frage 3. Die Dienstkräfte des AOD sind im Regeldienst eingebunden. Die anderen im Dienst befindlichen Mitarbeiter*innen des AOD bearbeiten in dieser Zeit die weiteren anfallenden Aufgaben.
Zu 6.:
Kontrolliert wurden Inhaber*in geführte Einzelhandelsgeschäfte (sogenannte »Späti´s«), welche mehrheitlich über 1-2 Verkaufsräume mit nicht mehr als ca. 70-75qm Grundflä-che verfügen. Mangels vorhandener Unterlagen (Grundrisszeichnungen, etc.) beruhen die Größenangaben dabei ausschließlich auf Schätzungen der kontrollierenden Dienst-kräfte.
Zu 7.:
Die Daten sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Zu 8.:
Hierzu liegen keine gesonderten statistischen Erhebungen vor. Die Kontrollen erfolgen überwiegend anlassbezogen, z. B. aufgrund von Anwohnerbeschwerden (Lärmbelästigungen, Aufenthalt von Betrunkenen im/vor dem Objekt). Zudem gehen Konkurrenten-Anzeigen im Ordnungsamt ein. Des Weiteren erfolgen zu den einzelnen Betrieben Nachkontrollen in laufenden Ordnungswidrigkeiten-Verfahren oder aber bei Erlass von Anordnungen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Betriebsinhaber*innen zu überprüfen.
Zu 9.:
Insgesamt wurden im Kalenderjahr 2019 120 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen der Zuwiderhandlung gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz eingeleitet.
Daniel Krüger
Bezirksstadtrat
Dateien
- Anlage_VIII-0742
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