Kooperationsvereinbarung Kinder- und Jugendbeteiligung bei Bauvorhaben

BV Paul Schlüter

Kleine Anfrage - KA-0065/IX

Zwischen den Abteilungen Jugend und Stadtentwicklung gibt es seit dem Jahr 2014 eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung von Kinder- und Jugendbeteiligungsverfahren bei bestimmten Bauvorhaben wie z. B. Neu- und Umbau von Schulhöfen oder Spielplätzen. Zu dieser Kooperationsvereinbarung bitte ich das Bezirksamt um folgende Auskunft:

  1. Wie viele der vereinbarten Startgespräche haben seit 2016 stattgefunden?
  2. Wie verteilen sich seit 2016 die Beteiligungsverfahren auf die einzelnen verabredeten Bauvorhaben? (D. h. wie viele Verfahren haben bei öffentlichen Grünanlagen, bei Spielplätzen, bei öffentlichen Plätzen und bei Schulhöfen stattgefunden?)
  3. Wie ist der Umgang mit den verabredeten Informationsfristen? Werden diese i. d. R. eingehalten?
    1. Wenn nein, warum nicht?
  4. Erachten die beteiligten Ämter die vereinbarten Fristen weiterhin als realisierbar oder wird hier in der Praxis schon von der Vereinbarung abgewichen?

In der Vereinbarung wird verabredet, dass das Jugendamt entscheidet, ob und in welchem Umfang Beteiligungsverfahren stattfinden. Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. Nach welchen Kriterien entscheidet das Jugendamt über die Beteiligungsverfahren?
  2. Welche Maßstäbe gibt es für Art und Umfang der Beteiligungsverfahren?
  3. Welche Kriterien gibt es für den Umfang der Beteiligungsverfahren?
  4. Wird der Projektplanungsbogen konsequent in allen Beteiligungsverfahren angewandt?
    1. Wenn nein, warum nicht?
    2. Hat eine Evaluierung des Projektplanungsbogens seit 2014 stattgefunden?
      1. Wenn ja, nach welchen Kriterien und in welcher Form wurde evaluiert?
      2. Wenn ja, was waren die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation?
  5. Wie häufig, in welchen Fällen und aus welchen Gründen verzichtete das Jugendamt seit 2016 auf die Durchführung von Beteiligungsverfahren?

Neben Startgesprächen sind auch Gespräche für die Evaluation vereinbart. Auch hier bitte ich das Bezirksamt um folgende Auskünfte:

  1. Wie viele Auswertungsgespräche haben seit 2016 stattgefunden und welche Themenschwerpunkte hatten diese zum Inhalt?
    1. Gab es wiederkehrende Konflikte bzw. Themen, die in diesen Gesprächen eine Rolle spielen und wenn ja, welche waren das?
  2. Sieht das Bezirksamt die Notwendigkeit einer generellen Evaluation der Kooperationsvereinbarung?
    1. Wenn ja, in welchen Bereichen sollte die Vereinbarung evaluiert werden?