Mehrsprachige Verwaltung in Pankow

Kleine Anfrage: KA-0738/VIII

BV Maximilian Schirmer, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Hat das Bezirksamt Pankow Kenntnisse darüber, wie viele Mitarbeiter*innen  des Bezirksamtes insbesondere in Bereichen: Bürgeramt, Standesamt, Amt für Soziales, Amt für Weiterbildung und Kultur, Ordnungsamt, Schul-und Sportamt über eine oder mehrere Fremdsprachenkenntnisse verfügen? Bitte nach Möglichkeit nach den Ämtern aufschlüsseln.
  2. Welche Handlungsspielräume sieht das Bezirksamt Pankow angesichts der Herausforderungen für eine wachsende Stadt die Verwaltung in den o.g. Bereichen mit den Mitarbeiter*innen  auszustatten, die über eine oder mehrere Fremdsprachenkenntnisse verfügen, um eine funktionierende, moderne und bürgernahe Verwaltung zu gewährleisten?
  3. Über welche Konzepte bzw. Studien zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung, Etablierung einer Willkommenskultur und Gewährleistung einer effektiven Beratungsstruktur für Pankower Bürger*innen verfügt das Bezirksamt Pankow?
  4. Konnten in der Vergangenheit neue Mitarbeiter*innen in der Verwaltung mit »interkultureller Kompetenz« für Pankow gewonnen werden?
  5. Welche Erfolge sind bei der Umsetzung der Drucksache – VIII-0163 (»Interkulturelle Vielfalt der Verwaltung ausbauen«), der Drucksache - VIII - 0901 (»Interkulturelle Kompetenz stärken - Bildungsangebote attraktiver gestalten«) und der Drucksache – VIII-0708 (»Spracherwerb fördern – Integration stärken«) zu erwarten?

 

Antwort des Bezirksamts

Abt. Kultur, Finanzen und Personal

Zu 1.:

Das Bezirksamt Pankow verfügt über keinen Kenntnisstand, wie viele Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes insbesondere in Bereichen: Bürgeramt, Standesamt, Amt für Soziales, Amt für Weiterbildung und Kultur, Ordnungsamt, Schul-und Sportamt über eine oder mehrere Fremdsprachenkenntnisse verfügen. Fremdsprachenkenntnisse der Mitarbeiter*innen werden nicht erfasst.

Zu 2.:

Das Bezirksamt Pankow ist als Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden. Grundlage des Verwaltungshandelns ist das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der jeweils geltenden Fassung. Gemäß § 23 VwVfG ist die Amtssprache deutsch.
Fremdsprachenkenntnisse sind u.a. von Vorteil zur Erhöhung der Europafähigkeit und der interkulturellen Öffnung der Berliner Verwaltung und werden ausdrücklich durch das Bezirksamt Pankow unterstützt. Die Beschäftigten des Bezirksamtes werden dahingehend motiviert, entsprechende Fortbildungsangebote zu nutzen. Sowohl die Verwaltungsakademie als auch die Volkshochschulen bieten dazu eine Vielzahl von Weiterbildungsveranstaltungen an.
Die Funktionsfähigkeit der Verwaltung als moderne und bürgernahe Verwaltung ist und darf nicht durch fehlende oder nicht ausgeprägte Fremdsprachenkenntnisse beeinträchtigt werden.

Zu 3.:

Grundlage für integrationspolitisches Handeln des Bezirksamts ist die Studie »Vielfalt in Pankow. Die Beteiligung von MigrantInnen auf lokaler Ebene« von Frau Dr. Jutta Aumüller von 2014, die das Bezirksamt in Pankow in Auftrag gegeben hat.

Die Studie und der erste Umsetzungsbericht sind auf der Homepage des Bezirksamts abrufbar (https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-undverwaltung/beauftragte/integration/themen/artikel.479943.php#Beratungsstuktur). Die Studie enthält u.a. Empfehlungen zur Interkulturellen Öffnung der Verwaltung, Verbesserung der Willkommenskultur und Ausbau der Beratungsstrukturen.

Darüber hinaus existieren konkrete Empfehlungen für Maßnahmen der Verwaltung zum gelungenen Umgang mit der Vielfalt der Bürger*innen aus dem Projekt »Vielfalt in der Verwaltung«, das von 2013 bis 2015 von der Landesstelle für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung LADS und dem Verein Eine Welt der Vielfalt Berlin in Pankow  durchgeführt wurde. Die Ergebnisse sind auf der Homepage der LADS abrufbar.

Zu 4.:

Alle Stellenausschreibungen werden mit dem besonderen Hinweis versehen, dass die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Voraussetzungen
der Stellenausschreibung erfüllen, ausdrücklich erwünscht ist. Des Weiteren sind bei den außerfachlichen Anforderungen neben der Diversity-Kompetenz insbesondere für  Führungspositionen die Interkulturelle Kompetenz unabdingbar.

Eine Statistik über die Gewinnung von neuen Mitarbeiter*innen mit Interkultureller Vielfalt wird nicht geführt.

Zu 5.:

Zu erwartende Erfolge bei der Umsetzung der Drucksache VIII-0163 »Interkulturelle Vielfalt der Verwaltung ausbauen«:

Das Bezirksamt Pankow setzt sich weiterhin für eine Erhöhung des Anteils an Beschäftigten mit Migrationshintergrund ein. Insbesondere wird diesem Wunsch bei der  Rekrutierung von Nachwuchskräften im Ausbildungsbereich Rechnung getragen.
Des Weiteren werden die Stellenausschreibungen generell über das elektronische Bewerbungsverfahren REXX bearbeitet und elektronisch auf dem Karriereportal des Landes Berlin publiziert.

Zu erwartende Erfolge bei der Umsetzung der Drucksache VIII-0901 »Interkulturelle Kompetenz stärken- Bildungsangebote attraktiver gestalten«:

Die Beschäftigten erhalten die Möglichkeit, ihre interkulturelle Kompetenz durch die Wahrnehmung von Bildungsangeboten insbesondere der Verwaltungsakademie und der Volkshochschulen des Landes Berlin zu stärken und beispielsweise dem Erwerb von Fremdsprachen nachgehen zu können. Inwieweit diese während der Arbeitszeit wahrgenommen werden können, ist im Einzelfall im Bereich zu regeln. Auch die Gewährung von Bildungsurlaub ist eine mögliche Option.  Weiterbildungsangebote zu den Themen Diversity, Interkulturelle Kompetenzen und AGG werden in regelmäßigen Abständen den Beschäftigten zur Kenntnis gegeben.

Zu erwartenden Erfolgen bei der Umsetzung der Drucksache VIII-0708 »Spracherwerb fördern – Integration stärken«:

Wie in der Drucksache VIII-0708 »Spracherwerb fördern – Integration stärken« beschrieben, ist die Förderung von Spracherwerb und Unterstützung von Integrationsprozessen
immer mit einer ausreichenden personellen, räumlichen und finanziellen Ressourcenausstattung verbunden. Der Erhöhung von mehrsprachigem Personal in kommunalen Einrichtungen (Kitas, Stadtteilzentren, Jugendfreizeitzentren, Bibliotheken etc.) und ein wertschätzender Umgang mit verschiedenen Herkunftssprachen befördern die  Anerkennung von Vielfalt und wirken sich auf den Spracherwerb und Integrationsprozesse positiv aus. Durch die Zusammenarbeit von kommunalen Einrichtungen mit den Migrant*innenorganisationen und der Pankower Fachberatung MigraUp! (früher Migrapower) entstehen Synergien, die von den Einrichtungen genutzt werden können.

Um Erfolge im Spracherwerb zu erzielen, ist insbesondere dafür zu sorgen, dass der Bedarf von Schüler*innen und Berufsschüler*innen hinsichtlich Nachhilfeunterricht
und z.B. Förderung von Sprachtandems gedeckt ist. Hierbei kann auch die Freiwilligenagentur unterstützend wirken. Vor dem Hintergrund der mangelnden Kitaplätze im wachsenden Bezirk Pankow ist es besonders wichtig, dafür Sorge zu tragen, dass Kinder ohne Kitaplatz entsprechende Sprachförderung erhalten.


Sören Benn
Bezirksbürgermeister