Mengenbuchung Jugendförder- und Beteiligungsgesetz

Kleine Anfrage: KA-1060/VIII

BV Paul Schlüter, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Vor dem Hintergrund der Herausforderungen bei der Mengenbuchung im Jahr 2019 und den daraus resultierenden Haushaltsprobleme frage ich das Bezirksamt:

  1. Welche Ausführungsvorschriften bzw. Vorgaben des Senates hat es zur Erfassung der Mengen in Zusammenhang mit dem JuGFöG für die einzelnen Angebotsformen gegeben?
    1. Welche Vorgaben gab es explizit für die AG1
    2. Wie wurden diese Vorgaben an die Träger kommuniziert?
    3. Welche Weiterbildungen hat es für die Mitarbeitenden des Jugendamtes und anschließend für die Mitarbeitenden in den Einrichtungen gegeben?
    4. In welcher Form fand zu diesem Themenkomplex ein Austausch zwischen den Bezirken statt?
  2. Wie sind die Herausforderungen, bei den Mengenbuchungen im Jahr 2019 zu erklären, welche konkreten Gründe gab es für eine solche Fehlentwicklung?
    1. Fand im Jahr 2019 ein unterjähriges Monitoring der Mengenbuchung statt? Wenn ja, in welchen Abständen und durch wen?
    2. Wann sind die Fehlentwicklungen bei den Mengenbuchungen in der AF1 aufgefallen?
    3. Welche Steuerungsmaßnahmen wurden nach Bekanntwerden unternommen, zu welchem Zeitpunkt und durch wen?
    4. Wann wurde die Bezirksstadträtin über diese Entwicklung informiert?
  3. Welche Möglichkeiten hätte es gegeben, bei Bekanntwerden der Fehlentwicklung, entgegen zu wirken?
    1. Wieso sind in Pankow, anders als in anderen Bezirken, keine Entscheidungen durch die zuständigen Leitungsebenen zur Mengenerfassung getroffen worden?
    2. Wie ist es zu erklären, dass trotz mehrmaliger ausführlicher Debatte im KJHA keine Veränderung eingeleitet wurde?
    3. Welche konkreten Konsequenzen zieht das Jugendamt aus der fehlerhaften Steuerung durch den FD1 bezüglich der Mengenentwicklung und wie wird dafür Sorge getragen, dass eine neuerliche Fehlentwicklung vermieden werden kann?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Jugend, Wirtschaft und Soziales

Zu 1a.:

Die verbindliche Vorgabe für alle Berliner Jugendämter ergibt sich aus dem jeweiligen Produktblatt.

Es gab darüber hinaus in der AG Förderung (Fachrunde der Leiter*innen der Jugendförderung in den Berliner Jugendämtern – das Jugendamt Pankow geht davon aus, dass diese mit der Bezeichnung »AG 1« gemeint ist) einen Austausch, wie die Umsetzung gemäß dem Produktblatt zu erfolgen hat. Vorrangig ging es dabei um die Veränderung von der Angebotsstunde zur Leistungsstunde. Der Entwurf zum Rundschreiben »Qualität« der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) bildet eine Grundlage in der Angebotsform 1  (AF 1), da hier angegeben ist, dass die Jahresarbeitszeit in die Berechnung der Leistungsstunde einfließt.

Zu 1b.:

Die Informationen zu dem neuen Jugendförder- und Beteiligungsgesetz mit den dazugehörigen 5 Angebotsformen wurde durch das Jugendamt, insbesondere durch den Fachdienst (FD) 1 als zuständigem und verantwortlichen Fachdienst für das Themengebiet, in unterschiedlichen Gremien (AGen nach § 78 SGB VIII, Dienstberatungen, Sondersitzungen für freie Träger) vorgestellt und erläutert sowie Fragen zur Mengenbuchung gemäß dem Produktblatt beantwortet.

Es werden darüber hinaus seit Jahren mit den Verantwortlichen in den kommunalen Einrichtungen, wie auch mit den Verantwortlichen der Projekte freier Träger, die Themen der Kosten-Leistungsrechnung (KLR) besprochen und erläutert. Hierbei wurde auch detailliert auf die Erfassungsbögen eingegangen und diese erklärt.

Zudem wurde das Thema mehrmals im Kinder- und Jugendhilfeausschuss und der dazugehörigen AG Kinder- und Jugendhilfeplanung vorgestellt und erklärt.

Zu 1c.:

Das Jugendamt, hier insbesondere der FD 1 als verantwortlicher Fachdienst hat - wie unter 1b bereits erläutert - in unterschiedlichen Gremien (AGen nach § 78 SGB VIII, Dienstberatungen, Regionalrunden, Sondersitzungen für freie Träger) das Jugendfördergesetz ausführlich erläutert. In der AG nach § 78 SGB VIII offene Jugendarbeit wurden in mehreren Sitzungen das Thema der KLR und der Mengenerfassung sowie die Notwendigkeit der rechtzeitigen Abgaben der Mengen regelmäßig besprochen. Der Controller des Jugendamtes wurde dort eingeladen und hat die KLR sowie die Bedeutung und Wichtigkeit der Mengenerhebung in der Sitzung ausführlich erklärt und erläutert. Darüber hinaus erfolgte in den angeführten Beratungen die Darstellung der unterschiedlichen Angebotsformen.

Zu 1d.:

Der Themenkomplex wurde im Rahmen der AG Förderung auf Senatsebene zwischen den Bezirken besprochen (siehe auch die Erläuterungen zu Punkt 1a).

Zu 2.:

Die Herausforderung für die Mengenbuchung ergab sich aus dem Wechsel von Angebotsstunden zur Leistungsstunden als Bezugsgröße der Mengenerfassung im Rahmen der Produktneubildung.

Zu 2a.:

Es gibt eine monatliche Auswertung der KLR. Die Unterlagen werden durch den/die zuständige Kolleg*in für Kosten-Leistungsrechnung erstellt. Die Auswertung zur Jugendförderung erfolgt innerhalb des Fachdienstes bzw. vom Fachdienstleiter als Kostenstellenverantwortlichem.

Zu 2b.:

Wie bereits beschrieben erfolgt regelmäßig eine Überprüfung der KLR-Daten. Auffällige Mengenbuchungen in der Jugendförderung wurden hierbei im ersten Halbjahr 2019 sichtbar.

Zu 2c.:

In regelmäßigen Abständen haben die zuständige Fachdienstleitung (FDL) 1 und die Zuständige für die KLR eine Auswertung vollzogen. Nach der 1. Zwischenauswertung der KLR aller Bezirke durch die Senatsverwaltung wurde auf die Fehlentwicklung reagiert. Im Sommer 2019 gab es durch die FDL in den kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen persönliche Projektbesuche, bei denen die KLR und die Mengenbuchung nochmals besprochen wurden.

Anschließend wurde vom Fachdienst für die Jugendfreizeiteinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft ein Schreiben zum aktuellen Sachstand der Leistungsstunden pro Einrichtung verfasst und an die jeweiligen Träger zur Kenntnis versendet, dieses wurde ebenso mit der Jugendamtsdirektorin und der Koordinatorin für den Haushalt abgestimmt. Darüber hinaus wurde mit den Mitgliedern der AG § 78 SGB VIII offene Jugendarbeit eine schriftliche Handreichung zur Zählweise und Mengenerfassung erarbeitet.

Zu 2d.:

Für das gesamte Jugendamt erfolgt monatlich eine Auswertung der Kosten-Leistungsrechnung. Diese geht an die Bezirksstadträtin, die Jugendamtsdirektorin und alle Fachdienstleitungen sowie Regionalleitungen als Kostenstellenverantwortliche.

Diese Form der Auswertung besteht seit Jahren, also bereits vor 2019. Anhand dieser Auswertungen kann in der Regel etwa ab Mitte des Jahres eine belastbare Tendenz für die Entwicklung der KLR-Daten von einzelnen Produkten für das jeweilige Haushaltsjahr festgestellt werden.

Das Ergebnis dieser Auswertungen wird regelmäßig auch dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben.

Zu 3a.:

Wie bereits unter den Punkten 1 und 2 dargelegt, steht im Produktblatt, welche Mengen zu erfassen sind, dies ist festgelegt. Diese Vorgaben können nicht durch Entscheidungen der Leitungsebenen in einzelnen Bezirken verändert werden. Ebenso wurde ausgeführt, dass das Jugendamt umfangreiche Steuerungsmaßnahmen vorgenommen hat, so dass bereits im IV. Quartal 2019 Mengensteigerungen erkennbar waren.

Zu 3b.:

Diese Aussage ist nicht korrekt. Wie bereits unter Punkt 1 und 2 ausgeführt, wurden umfangreiche Steuerungsmaßnahmen vorgenommen. Ebenso sind die Veränderungen benannt worden.

Zu 3c.:

Wie bereits dargelegt, hat der FD 1 mit den kommunalen und freien Trägern intensiv an dem Thema der KLR gearbeitet. Somit kam es bereits zu einer signifikanten Mengensteigerung ab dem IV. Quartal 2019 und fortführend im Jahr 2020. Dies spiegelt sich auch sehr deutlich in dem Jahresabschluss für das Jahr 2020 wieder.

Rona Tietje
Bezirksstadträtin