Neues Lernen an alten Schulen

Kleine Anfrage: KA-0695/VIII

BV Dr. Jaana Stiller, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Berücksichtigt das Bezirksamt die Vorgaben des Musterraumprogramms an Bestandsschulen?
  2. Wenn ja, wie gewährleistet das Bezirksamt die Vorgaben des Musterraumprogramms an Bestandschulen?
  3. Wenn nein, an welchen Bestandsschulen kann das Musterraumprogramm aus welchen Gründen nicht umgesetzt werden?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit

Zu 1.-3.:

Das jeweils aktuelle Musterraumprogramm wird bei der Sanierung von Bestandsgebäuden berücksichtigt. Bei der Durchführung gilt es, Qualitätsansprüche für alle Schulgebäude gleichermaßen umzusetzen. Es wird untersucht, was im und am Gebäude im Rahmen der Vorgaben des Musterraumprogramms baulich umsetzbar ist. Dabei müssen die Standards der Musterraumprogramme mit der jeweiligen spezifischen Gebäudesituation abgeglichen werden. Die individuelle und unterschiedliche Bauweise der jeweiligen Schulgebäude aus verschiedenen Bauepochen stellt bei dieser Aufgabe jedoch eine besondere Herausforderung dar.

Es kann vorkommen, dass einzelne Raumtypen, die für die pädagogische Konzeption der Schule erforderlich sind, nicht oder nur unzureichend vorhanden sind. Bauliche Maßnahmen werden aufgrund der unterschiedlichen Gebäudebestandssituation und unter Berücksichtigung der pädagogischen Vorgaben durch SenBJF im Einzelfall getroffen. Damit jedes dieser Schulgebäude am Ende den gleichen qualitativ hochwertigen Standard aufweist, wurden in enger Abstimmung zwischen den zuständigen Senatsverwaltungen und den Bezirken Standards für die Sanierung von Schulen erarbeitet. Diese bieten eine wichtige Orientierung für alle planenden und bauenden Stellen, die am Gelingen der BSO beteiligt sind.


Dr. Torsten Kühne
Bezirkstadtrat