Privatstraßen Vienweg/Rupertweg
Kleine Anfrage - KA-0671/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wem gehören derzeit die Privatstraßen Vienweg und Rupertweg? Wer ist Baulastträger?
- War die Genehmigung zur Errichtung dieser Privatstraßen und Ausweisung/Widmung als solcher mit Auflagen verbunden, und wenn ja, welchen? Besteht ein grundbuchlich gesichertes Wegerecht?
- Handelt es sich bei den genannten Straßen um reine Erschließungsstraßen für die anliegende Wohnbebauung oder erfüllen sie noch andere verkehrliche Funktionen (z.B. Zuwegung für hinter liegende private oder öffentliche Erschließungsstraßen)?
- Kann der tatsächlich öffentliche Verkehr auf den Privatstraßen Vienweg und Rupertweg durch geeignete Maßnahmen vollständig unterbunden werden? Wenn ja, welchen?
- Erfolgen straßenverkehrsrechtliche Regelungen und verkehrslenkende Anordnungen in Privatstraßen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr durch die Untere Straßenverkehrsbehörde auf Antrag des Eigentümers/Verfügungsberechtigten oder auf Grund selbstständig erlangter objektiver Feststellungen oder Erkenntnissen der Behörde?
- Wem obliegt die (anlaßlose) Kontrolle der Einhaltung und die Durchsetzung der StVO in Privatstraßen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (unabhängig von der Ahndung von Verstößen, die ein hoheitlicher Akt bleibt) – dem Eigentümer oder den Polizei- und Ordnungsbehörden?