Privatstraßen Vienweg/Rupertweg

BV Wolfram Kempe

Kleine Anfrage - KA-0671/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wem gehören derzeit die Privatstraßen Vienweg und Rupertweg? Wer ist Baulastträger?
  2. War die Genehmigung zur Errichtung dieser Privatstraßen und Ausweisung/Widmung als solcher mit Auflagen verbunden, und wenn ja, welchen? Besteht ein grundbuchlich gesichertes Wegerecht?
  3. Handelt es sich bei den genannten Straßen um reine Erschließungsstraßen für die anliegende Wohnbebauung oder erfüllen sie noch andere verkehrliche Funktionen (z.B. Zuwegung für hinter liegende private oder öffentliche Erschließungsstraßen)?
  4. Kann der tatsächlich öffentliche Verkehr auf den Privatstraßen Vienweg und Rupertweg durch geeignete Maßnahmen vollständig unterbunden werden? Wenn ja, welchen?
  5. Erfolgen straßenverkehrsrechtliche Regelungen und verkehrslenkende Anordnungen in Privatstraßen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr durch die Untere Straßenverkehrsbehörde auf Antrag des Eigentümers/Verfügungsberechtigten oder auf Grund selbstständig erlangter objektiver Feststellungen oder Erkenntnissen der Behörde?
  6. Wem obliegt die (anlaßlose) Kontrolle der Einhaltung und die Durchsetzung der StVO in Privatstraßen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (unabhängig von der Ahndung von Verstößen, die ein hoheitlicher Akt bleibt) – dem Eigentümer oder den Polizei- und Ordnungsbehörden?