Regelmäßige Dreharbeiten in der Pistoriusstraße und Umgebung

Kleine Anfrage: KA-1131/VIII

BV Paul Schlüter, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

In der Umgebung der Pistoriusstraße in Weißensee kommt es vermehrt zu Dreharbeiten, von denen sich ein Teil der Anwohnenden gestört fühlen. Aus diesem Grund frage ich das Bezirksamt:

  1. Wie viele Anträge auf Drehgenehmigung wurden in den Jahren seit 2018 gestellt?
  2. Wie viele dieser Anträge wurden positiv beschieden und wie viele abgelehnt?
  3. Auf welcher Grundlage werden diese Anträge gestellt und genehmigt?
  4. Können gegenüber den Antragsstellenden Gebühren oder Nutzungsentgelte erhoben werden
    1. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
  5. Wurden diese Gebühren oder Nutzungsentgelte erhoben?
    1. Wenn ja, in welcher Höhe?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  6. Gibt es eine Begrenzung bei der Genehmigung dieser Anträge oder müssen diese immer genehmigt werden?
  7. Welche Anwohnerinformationen zu den Dreharbeiten gibt es durch das Bezirksamt oder die Antragsstellenden und mit welchem Vorlauf?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste

Zu 1.:

Es wurden 12 Anträge gestellt.

Zu 2.:

Alle 12 Anträge wurden positiv beschieden.

Zu 3.:

Gem. Straßenverkehrsrecht ist eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Für Filmaufnahmen sind diese durch die zentrale Straßenverkehrsbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. VI zu bearbeiten. Hierunter fallen dann auch etwaige verkehrliche Einschränkungen.
Gem. Berliner Straßengesetz ist zusätzlich eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die Zuständigkeit hierfür liegt im bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt.

Zu 4.:

Für die Verkehrsrechtliche Anordnung ist die Gebühr nach §§ 1 bis 4 GebOSt i.V.m. Geb. Nr. 261 und 263 durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. VI-Zentrale Straßenverkehrsbehörde zu erheben.
Über diese Beträge liegen mir keine Zahlen vor.

Für die Sondernutzungserlaubnis öffentlichen Straßenlandes werden vom Bezirk eine Verwaltungsgebühr und eine Sondernutzungsgebühr nach der jeweils gültigen Verwaltungsgebührenverordnung (VGebO) und Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV) des Landes Berlin erhoben.
Verwaltungsgebühr je Genehmigung: 60,00 €
Sondernutzungsgebühr für Filmaufnahmen je Tag und Dreh- bzw. Standort: 65,00 €

Zu 5a:

Ja, für den Zeitraum von 2018–laufend wurden 1.190,00 € Verwaltungsgebühren
erhoben.
Die berechnete Sondernutzungsgebühr für diesen Zeitraum beträgt 6.825,00 €

Zu 5b.:

enfällt.

Zu 6.:

Die straßenverkehrsbehördliche Prüfung betrifft Einschränkungen hinsichtlich der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.
Die straßenrechtliche Prüfung richtet sich nach den Bestimmungen des Berliner Straßengesetztes. Darin sollen Sondernutzungserlaubnisse in der Regel erteilt werden, wenn
öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
Bei kurzfristigen Sondernutzungen zählen einzelne Anwohnerinteressen nicht dazu.
Die Filmprojekte betreffen unter Umständen auch verstärkt bestimmte örtliche Szenarien im öffentlichen Raum. Dies lässt sich nicht vermeiden.
Die Genehmigungen werden unter sorgfältiger Abwägung in Abstimmung auch mit dem zuständigen Polizeiabschnitt im Rahmen eines Anhörungsverfahrens geprüft und in gegenseitigem Einvernehmen erteilt.

Zu 7.:

Durch den Bezirk sind im Genehmigungsverfahren für Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlandes keine Anliegerinformationen vorgesehen. Die Information der Anlieger liegt im Ermessen der Sondernutzer und erfolgt in der Regel nur bei langfristigen sehr umfangreichen Straßensperrungen.


Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat