Sanktionen bei telefonischen Meldeterminen?

Kleine Anfrage: KA-0944/VIII

BV Maximilian Schirmer, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Erfolgen im Jobcenter Pankow Meldetermine für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II auch telefonisch?
  2. Falls ja, seit wann ist das der Fall?
  3. Wieviele Meldetermine erfolgten seit dem unter Frage zwei genannten Zeitpunkt auf diese Weise?
  4. Welche Rechtsfolgen hat das Versäumen eines telefonischen Meldetermins?
  5. Auf welche Rechtsgrundlagen stützen sich etwaige Sanktionen beim Versäumen eines telefonischen Meldetermins?
  6. Ist dem Jobcenter Pankow die Antwort der Bundesregierung auf die Frage Nr. 176 von MdB Tatti bekannt, wonach es rechtlich nicht möglich ist, eine Sanktion nach § 32 SGB II wegen eines Meldeversäumnisses zu verhängen, sofern eine telefonische Meldung nach § 309 SGB III erfolgte?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Jugend, Wirtschaft und Soziales

Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die das Bezirksamt nicht aus eigener Zuständigkeitund Kenntnis beantworten kann. Um die Kleine Anfrage umfassend und sachgerecht zu beantworten, wurde das Jobcenter Berlin Pankow um Auskunft gebeten. Diese Angaben sind in die nachfolgende Beantwortung eingeflossen. Bei der Beantwortung wurde davon ausgegangen, dass sich die Fragen auf die Zeit nach Eintritt der COVID-19-Pandemie beziehen.

Zu 1.:

Seit Eintritt der Pandemie finden Beratungsgespräche fast ausschließlich telefonisch statt. Termine für persönliche Beratungsgespräche im Jobcenter Berlin Pankow können ebenfalls telefonisch vereinbart werden. Dabei kann die Initiative zur Vereinbarung eines telefonischen oder persönlichen Beratungstermins sowohl von dem/der Kund*in als auch von den Mitarbeitenden des Jobcenters ausgehen.

Zu 2.:

Eine telefonische Beratung sowie Terminvereinbarung war nie ausgeschlossen. Seit Eintritt der Pandemie werden verstärkt alternative Kommunikationswege genutzt. Die überwiegende Zahl der Kontakte erfolgt seit diesem Zeitpunkt telefonisch.

Zu 3.:

Die Anzahl der telefonischen Beratungen wird nicht erhoben und kann daher nur annähernd benannt werden. Die telefonischen Kontakte der Integrationsfachkräfte und Fallmanager*innen bewegen sich monatlich im fünfstelligen Bereich. Hingegen wird im Bereich Leistungsgewährung vorwiegend über E-Mail sowie die Plattform »Jobcenter.Digital« kommuniziert.

Zu 4. und 5.:

Die rechtlichen Regelungen zu den Rechtsfolgen bei Meldeversäumnissen gemäß § 32 SGB II haben weiterhin Bestand. Die telefonischen Terminvereinbarungen erfolgen jedoch ohne Rechtsfolgenbelehrung, so dass Terminversäumnisse keine Rechtsfolgen haben. Die Sanktionsquote des Jobcenters Berlin Pankow liegt aktuell bei 0 %.

Zu 6.:

Dem Jobcenter ist die sich aus der Antwort ergebende rechtliche Bewertung bekannt.

Rona Tietje
Bezirksstadträtin