Schwerpunktkontrolle bei sogenannten "Spätis"

Kleine Anfrage: KA-0474/VIII

BV, Maximilian Schirmer, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:


Wie die BZ in einem Artikel vom 22.12.2018 berichtete (Artikel als Link unten), ließ der Stadtrat Herr Krüger am dritten Adventssonntag eine Schwerpunktkontrolle bei sogenannten „Spätis“ durchführen. Dazu folgende Fragen:

1.Wie viele Kontrollen wurden im Jahr 2018 bei „Spätis“ durchgeführt und in welcher Regelmäßigkeit? (Bitte mit Datum auflisten)
2.Wie viele und welche Einsatzkräfte waren bei diesen Kontrollen im Einsatz und mit wie vielen Arbeitsstunden? (Bitte nach Behörde aufschlüsseln; LKA, AOD, Gewerbeamt etc.)
3.Konnte der AOD in diesem Zeitraum noch weitere Aufgaben erfüllen, wie die Durchsetzung des JugendschutzG oder die Beseitigung von illegalem Müll?
4.Wenn ja, wie viele Einsatzkräfte waren dafür zeitgleich eingesetzt?
5.Sieht das Bezirksamt in den Kontrollen von „Spätis“ einen Schwerpunkt gegenüber anderen ordnungsdienstlichen Tätigkeiten?

www.bz-berlin.de/berlin/pankow/afd-stadtrat-schafft-spaeti-sonntag-ab-und-droht-mitbussgeldern

Antwort des Bezirksamts

Abt. Umwelt und öffentliche Ordnung

Zu 1.:

In 2018 wurden insgesamt 10 Kontrollen zum BerlLadÖffG durchgeführt. Hierbei wurde versucht, regelmäßig einmal im Monat eine Kontrolle zu realisieren.

2018
Ord OWi Sonntags- Ladenöffnungskontrollen mit LKA 331

Sonntag, den 11.02.2018

15 Anzeigen

Sonntag, den 25.02.2018

34 Anzeigen

Sonntag, den 18.03.2018

20 Anzeigen

Sonntag, den 15.04.2018

15 Anzeigen

Sonntag, den 05.2018

ohne

Sonntag, den 10.06.2018

15 Anzeigen

Sonntag, den 15.07.2018

14 Anzeigen

Sonntag, den 19.08.2018

9 Anzeigen

Sonntag, den .09.2018

ohne

Sonntag, den 14.10.2018

11 Anzeigen

Sonntag, den 18.11.2018

27 Anzeigen

Sonntag, den 25.11.2018

10 Anzeigen

Sonntag, den 12.2018

ohne

Gesamt170 Anzeigen

 

Zu 2.:

überwiegend an Kontrollsonntagen: 2 MA BA Pankow (Owi-SB) mit 2 MA LKA 331

Zu 3.:

Werden im Rahmen dieser Einsätze von den Mitarbeitern*innen des AOD anderweitige Verstöße festgestellt, wie beispielsweise eine unerlaubt Sondernutzung bedingt durch das Herausstellen von Tischen, Stühlen oder Waren, werden diese geahndet.

Zu 4.:

Bei Sondereinsätzen bzw Schwerpunktkontrollen sind auch im Einzelfall die Mitarbeiter*innen des Allgemeinen Ordnungsdienst mit anwesend. Im Jahr 2018 nahmen zwei Mitarbeiter an zwei Einsätzen mit teil.

Zu 5.:

Die BerlLadÖffG-Kontrollen sind keine Schwerpunktkontrollen, sondern gewerberechtliche Überwachungen im Rahmen der wahrzunehmenden Pflichtaufgaben. Diese erfolgen auf Grund der Personalstärke und anderer wahrzunehmenden Pflichtaufgaben überwiegend nur einmal im Monat, obwohl jeder „nicht verkaufsoffene Sonn- und Feiertag“ der Überwachung bedürfte – aber grundsätzlich ohne Maßgabe durch die politische Leitung.

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat