Tempo 30 in ganz Pankow

Kleine Anfrage: KA-0858/VIII

BV Jurik Stiller, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften hat zahlreiche Vorteile. Vorbehaltlich einer entsprechenden Änderung der StVO, für die selbstredend die Bundesregierung zuständig ist, lässt sich auch bezirklich und auf Straßen in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen der geltenden gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben eine Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h realisieren.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. Welche Position vertritt das Bezirksamt hinsichtlich einer möglichst flächendeckenden Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts?
  2. Für welche Straßen im Bezirk mit bisher zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oberhalb von 30 km/h im Bezirk wurde bereits geprüft, ob eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h oder weniger angeordnet werden kann (bitte aufschlüsseln nach Prüfergebnis, letzter Prüfung sowie Einstufung im übergeordneten Straßennetz, falls zutreffend)?
  3. Welche Planungen liegen im Bezirksamt hinsichtlich der Ausweitung der Bereiche einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h oder weniger vor?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste

Zu 1.:

Zunächst wird festgestellt, dass sich die hier genannte Untersuchung ausschließlich auf Hauptverkehrsstraßen in der Zuständigkeit von SenUVK bezieht. Die Beurteilung der Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit einer flächendeckenden Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts gehört nicht zu den Aufgaben des Straßen- und Grünflächenamtes Pankow.

Zu 2.:

Das Straßen- und Grünflächenamt Pankow nimmt aus eigener Zuständigkeit keine derartigen Prüfungen vor.

Zu 3.:

Dem Straßen- und Grünflächenamt Pankow liegen keine derartigen Planungen vor.

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat