Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht

BV Maximilian Schirmer

Kleine Anfrage - KA-0633/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Seit dem 1.1.2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht. Letztvertreiber sind gemäß § 33 und § 34 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) verpflichtet, für Waren, die in Einwegverpackungen aus Kunststoff bzw. mit Kunststoffanteilen angeboten werden, jeweils auch eine Mehrwegverpackung anzubieten. Schwerpunktkontrollen in anderen Berliner Bezirken ergaben eine Vielzahl von Verstößen gegen die Mehrwegangebotspflicht.

  1. Wie viele Schwerpunktkontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht hat das Ordnungsamt Pankow in diesem Jahr bereits durchgeführt?
  2. Wie viele Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht wurden dabei festgestellt?
  3. Wurde den bei den Schwerpunktkontrollen überprüften Betriebe Informationen und Hilfestellungen zur Mehrwegangebotspflicht bereitgestellt?
  4. Haben einige Betriebe bereits signalisiert, dass sie Schwierigkeiten bei der Umsetzung haben? Falls ja wie wurde darauf reagiert.
  5. Welche Gründe geben Betriebe an, eine Umsetzung nicht bewerkstelligen zu können? Welche Maßnahmen werden dagegen ergriffen.
  6. Sind einzelne Betreibe durch eine Umsetzung in ihrer Existenz gefährdet?
  7. Wurden bei den Schwerpunktkontrollen bereits Anzeigen geschrieben?

 

Antwort des Bezirksamts