Umsetzungstand Jugendförder- und Beteiligungsgesetz

Kleine Anfrage: KA-1018/VIII

BV Paul Schlüter, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Bezugnehmend auf die Antwort der SenBJF auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Seidel zum Thema Jugendförderung- und Beteiligungsgesetz: Realisierungsstand Drucksache 18 / 26 602 frage ich das Bezirksamt:

  1. Wenn das Jugendamt Pankow wie in der Antwort Seite 3 angegeben die Sonderkalkulation der Angebotsform 4 von 137.000€ vollumfänglich mit 2,5 VzÄ zum Einsatz gebracht hat: Auf wie viele Personen mit wieviel Wochenstunden sind im Jugendamt Pankow aktuell die genannten 2,5 VzÄ verteilt?
  2. 2019 wurde die Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten des Jugendamtes Pankow trotz der Einwände des KJHA aus dem Stab in den Fachdienst 1 gegeben. Ist es richtig, dass diese Stelle zusätzlich zu den 2,5 VzÄ Sonderkalkulation für den Bereich Kinder- und Jugendbeteiligung tätig ist? Wenn nicht, wo ist diese Stelle verblieben?
  3. Wenn durch die Sonderkalkulation des Landes jetzt 3,5 VzÄ auf den Bereich Beteiligung entfallen, ist geplant, die Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten wieder in den Stab der Jugendamtsdirektorin oder sogar der Stadträtin zu holen wo sie auf Grund ihrer politischen Bedeutung auch hingehört?
    1. Wenn ja, kann davon ausgegangen werden, dass bis zu dieser Verlagerung in den Stab 3,5 VzÄ Mengen auf das Produkt 80968 buchen? Wenn nicht, wie viele VzÄ buchen auf dieses Produkt Mengen?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Jugend, Wirtschaft und Soziales

Zu 1.:

Als Anschubfinanzierung wurden jedem Bezirk über eine Sonderkalkulation Mittel in Höhe von 137.500 Euro für die Unterstützung der Beteiligung junger Menschen im Umfang von 2,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) erstmalig 2020 zugewiesen und in Pankow auch umgesetzt.

In 2020 wurden daraus drei Personalstellen mit insgesamt 98,5 Wochenstunden finanziert.

Aktuell sind wegen einer Elternzeitvertretung vier Personen auf den Stellen erfasst.

Im Dienst sind aktuell drei Personen mit derzeit 86,4 Wochenstunden, da hier der Wunsch und der Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung umzusetzen war.

Zu 2.:

Die Entscheidung zur Ansiedlung einer Stelle aus dem Stab der Jugendamtsdirektorin in den Fachdienst 1 erfolgte 2019 bereits vorsorglich zur Umsetzung des neuen Berliner Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes, da die bisherigen Aufgaben der Kinder- und Jugendbeauftragten als wesentlicher Teil der Beteiligung von jungem Menschen aus organisatorischer und haushalterischer Sicht dort am sinnvollsten bearbeitet werden können und dies der Systematik des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes entspricht.

Mit der erstmaligen Mittelzuweisung in 2020 für 2,5 VZÄ für die Beteiligung junger Menschen im Fachdienst 1 konnten auch die Stelle und die Aufgaben der Kinder- und Jugendbeauftragten inhaltlich abgesichert und nun auch haushaltstechnisch untersetzt werden. Vor Inkrafttreten des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes beinhaltete die Zuweisung des Landes keine Mittel für die Stelle einer Kinder- und Jugendbeauftragten. Wenn Bezirke, wie es auch in Pankow der Fall war, diese eingerichtet hatten, musste dies aus den bislang im Haushalt finanzierten Stellen und damit letztlich zu Lasten anderer, insbesondere gesetzlicher Pflichtaufgaben im Jugendamt erfolgen.

Das Bezirksamt begrüßt sehr, dass diese Aufgaben nun im Rahmen des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes als eigene Angebotsform dauerhaft auch in der Mittelzuweisung abgesichert sind.

Zu 3.:

Wie unter 1. dargelegt sind für die Umsetzung des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes im Bereich Beteiligung junger Menschen seit 2020 2,5 VZÄ im Stellenplan vorhanden, in denen das bisherige Aufgabeportfolio der Kinder- und Jugendbeauftragten enthalten ist. Dieses ist wegen der notwendigen inhaltlichen Anbindung sowie auch haushalterisch nach Auffassung des Bezirksamtes nach wie vor sinnvoll.

Eine Stabsstelle bei dem für Jugend zuständigen Bezirksamtsmitglied wäre aus Sicht des Bezirksamtes wünschenswert, allerdings nur dann, wenn sich das Aufgabeportfolio von dem, was bisher von der Kinder- und Jugendbeauftragten wahrgenommen wird, unterscheidet. Eine Doppelstruktur zur Organisation von Beteiligungsprozessen mit jungen Menschen im Fachdienst 1 des Jugendamtes einerseits, und in einer Stabstelle andererseits ist aus Sicht des Bezirksamtes nicht sinnvoll. Denkbar wäre für eine Stabsstelle aber die Funktion einer unabhängigen Anlaufstelle für individuelle Anliegen von Kindern und Jugendlichen, die auch ämterübergreifend arbeitet und Anliegen ebenso in den gesellschaftlichen und in den politischen Raum hineinvermitteln kann. Im Rahmen des laufenden Verfahrens »Kinderfreundliche Kommune« ist das auch ein Untersuchungsgegenstand, der in der weiteren Diskussion präzisiert werden sollte. Dafür wäre dann eine zusätzliche Stelle im Kapitel 3330 bei der Abteilungsleitung notwendig.

Zu 3a.:

Die Buchung von Mengen erfolgt nicht anhand der Zuordnung zu einzelnen VZÄ. Für die Abbildung der Mengen und der Kosten in allen Produkten zu den Angebotsformen des Jugendförderung- und Beteiligungsgesetz zeichnet der Fachdienst 1 und hier insbesondere der Kostenstellenleiter verantwortlich. In den Produkten werden sowohl die Mengen als auch die Ausgaben abgebildet. Für die richtige Zuordnung gemäß der unterschiedlichen Angebotsformen ist ebenfalls der Fachdienst 1 zuständig.

Rona Tietje
Bezirksstadträtin