Vergabeverfahren zusätzlicher Landesmittel zur Prävention von Jugendgewalt

BV Maria Bigos

Kleine Anfrage - KA-0674/IX

Am 07.09.2023 teilte das Bezirksamt dem Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe mit, dass das Land Berlin zusätzliche Mittel zur Prävention von Jugendgewalt bereitgestellt habe. Das Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen wurde dem Bezirksamt am 28.07.2023 zugesandt. Am 17.08.2023 folgte ein zweites Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit der Bitte zur Antragsstellung bis spätestens 15.09.2023. Aus den Schreiben der Senatsverwaltung geht ebenfalls hervor, dass die Mittel für Projekte der standortgebundenen oder -ungebunden Jugendarbeit (Angebotsformen 1 und/oder 2) eingesetzt werden können. Anstelle der Eingrenzung auf vorhandene GI-Gebiete (Gemeinschaftsinitiative), kann die Verortung der Projekte auch bedarfsgerecht im Sinne der Zielsetzung der Maßnahme erfolgen; demnach gezielt in Bezirksregionen mit entsprechendem Bedarf. Das Bezirksamt entschied sich zur Förderung folgender Maßnahmen:

In der Jugendsozialarbeit:

  • Maßnahme 10: Gewaltpräventive, kiezorientierte Angebote der Jugendämter - Aufstockung bestehender Angebote über die Globalsumme gem. § 13,1 SGB VIII
  • Maßnahme 11: Streetwork und mobile Jugend(sozial)arbeit;
  • Maßnahme 19: KICK gegen Jugendgewalt und sportorientierte Jugendsozialarbeit.

In der Jugendarbeit:

  • Maßnahme 20: Gewaltpräventive, kiezorientierte Angebote der Jugendämter - Flexibilisierung der Öffnungszeiten mit Angeboten der Jugendarbeit für ältere Jugendliche bzw. junge Erwachsene

Einrichtungen der Jugend- und Familienförderung:

  • Maßnahme 21: Sanierung, bauliche Aufwertung von Jugendfreizeiteinrichtungen und Einrichtungen der Familienförderung

Für Pankow stehen für das Haushaltsjahr 2023 für die Maßnahme 10 maximal 104.345 Euro, für die Maßnahme 20 maximal 64.866 Euro und für die Maßnahme 21 maximal 143.272 für Einrichtungen der  Jugendförderung und 58.228 Euro für Einrichtungen der Familienförderung zur Verfügung. Die Maßnahmen 11 und 19 werden über Programme des Landes Berlin umgesetzt, die Mittel stehen ab 2024 zur Verfügung; in Maßnahme 11 zusätzliche 70.000 Euro und in Maßnahme 19 zusätzliche 35.000 Euro. Das Bezirksamt hat die Verteilung der Mittel ohne vorherige Mitbestimmung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses als Teil des zweigliedrigen Jugendamtes vorgenommen, obgleich der Kinder- und Jugendhilfeausschuss (zum Teil) noch vor Fristablauf tagte. Aus der Tischvorlage zur Entscheidungsfindung der Verwaltung des Jugendamtes geht hervor, dass eine Rückmeldung an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zum Zeitpunkt der Sitzung bereits erfolgt war. Aus der Tischvorlage geht ebenfalls hervor, dass ein Rest von 23.000 Euro verblieb, dessen weitere Verwendung mit einer Listung möglicher Einsatzmöglichkeiten in Einrichtung der Jugend- und Familienförderung geprüft wurde. Das Ergebnis dieser Prüfung ist nicht bekannt.

 

Deshalb frage ich das Bezirksamt:

  1. Wie begründet das Bezirksamt die abweichende Nennung bzw. das Vorziehen der Frist zur Meldung der Verwendung der Mittel an den Senat in der Maßnahme 21 auf den 28.08.2023, anstatt spätestens 15.09.2023 wie im Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ausgewiesen?
  2. Mit welcher Begründung erfolgte keine Beteiligung und Beschlussfassung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses zur Vergabe der zusätzlichen Mittel bei Maßnahmen wo eine Beteiligung noch fristgerecht möglich gewesen wäre?
  3. In welcher Bezirksregion wird derzeit der größte Bedarf an Maßnahmen zur Prävention von Jugendgewalt in Pankow gesehen? Wie viele der letztlich ausgewählten und mit den zusätzlichen Landesmitteln geförderten Projekte kommen der Region zu?
    1. Wie hoch wird die Wirksamkeit der nunmehr zusätzlich finanzierten Maßnahmen für diese Region gesehen? Welche konkreten positiven Effekte werden durch die Förderung der ausgewählten Projekte anvisiert und prognostiziert? Bitte um Aufschlüsselung nach Projekten.
    2. Ist ein Anstieg an Jugendgewalt in und um die Lychener Straße zu beobachten? Wenn ja, bitte um Angaben, die diesen Anstieg und die zusätzliche Förderung des SJC Lychi in Maßnahme 19 gegenüber den weiteren Einrichtungen als notwendig belegen. Wenn nein, wie begründet sich die Förderung des SJC Lychi in der Maßnahme im Kontext der Landesprogramme „KICK gegen Jugendgewalt“ und „sportorientierte Jugendsozialarbeit“ als?
  4. Nach welchen Kriterien wurde über die Vergabe der Mittel entschieden? Bitte um Begründung je Maßnahme.
    1. Wurde sich – trotz der kurzen Frist – um die Gleichbehandlung der freien Träger zur Bewerbung auf die zusätzlichen Mittel bemüht? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
    2. Wurde ein der Frist angemessenes Interessensbekundungsverfahren sichergestellt? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
    3. Wenn Mittel nicht ausgeschöpft werden können, wie z. B. in Maßnahme 21, wurde auf weitere Träger bzw. Projekte zugegangen? Wenn ja, auf welche, in welcher Form und wie war die Reaktion? Wenn nein, wieso wurden weitere Träger nicht abgefragt?
    4. Wurden die freien Träger über die zusätzlichen Mittel informiert? Wenn ja, in welcher Form?  Wenn nein, warum nicht?
  5. Weshalb wurden zur Maßnahme 10 lediglich Gespräche mit zwei Trägern – Spielkultur Buch und outreach – geführt? Nach welchen Kriterien wurden diese zwei Träger zur Umsetzung der möglichen Umsetzung der Maßnahmen ausgewählt? Weshalb kam die Ansprache der weiteren Träger inhaltlich nicht in Betracht? Welche weiteren Träger kamen in Betracht und wurden nicht berücksichtigt? Warum wurden die weiteren in Betracht kommenden Träger nicht berücksichtigt?
  6. Weshalb wurden zur Maßnahme 20 lediglich Gespräche mit zwei Trägern – FIPP Nische und Pfefferwerk gGmbH – geführt? Weshalb kam die Ansprache der weiteren Träger inhaltlich nicht in Betracht? Nach welchen Kriterien wurden diese zwei Träger zur Umsetzung der möglichen Umsetzung der Maßnahmen ausgewählt? Welche weiteren Träger kamen in Betracht und wurden nicht berücksichtigt? Warum wurden die weiteren in Betracht kommenden Träger nicht berücksichtigt?
  7. Wie wurde mit der Restsumme von 23.000 Euro in Maßnahme 21 verfahren? Welchem Projekt und Träger kommen die übrigen Mittel letztlich zu und warum?

 

Antwort des Bezirksamts
Anlage 1