Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung in der Pankower Verwaltung

BV Oskar Lederer

Kleine Anfrage -KA-0785/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) regelt die Herstellung und Durchsetzung von Chancengleichheit sowie die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung durch alle öffentlichen Stellen des Landes Berlin und gilt damit auch in der Bezirksverwaltung. Im Falle eines Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot des LADG haben Betroffene einen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt den Schutz vor Diskriminierung durch private Akteure (z. B. Arbeitgeber) und enthält Rechte und Pflichten für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen. Arbeitnehmer*innen haben Anspruch auf Schutz vor Benachteiligungen und können sich bei den Arbeitgeber*innen über Benachteiligungen beschweren. Dafür muss in allen Betrieben eine entsprechende Beschwerdestelle eingerichtet sein. Arbeitgeber*innen müssen dafür sorgen, dass Diskriminierungen unterbleiben. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, gegen Mitarbeiter*innen vorzugehen, die andere Kolleg*innen diskriminieren.

  1. Wie viele Beschwerden und Beratungen erfolgten nach dem LADG wegen einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status? Bitte für die Kalenderjahre 2022 und 2023 nach den jeweiligen Merkmalen und den jeweiligen Geschäftsbereichen bzw. Ämtern aufschlüsseln.
  2. Wie viele Beschwerden und Beratungen erfolgten wegen einer a) unmittelbaren Diskriminierung, b) mittelbaren Diskriminierung, c) Belästigung, d) sexuellen Belästigung oder e) Anweisung zur Diskriminierung? Bitte für die Kalenderjahre 2022 und 2023 nach den jeweiligen Diskriminierungsformen und den jeweiligen Geschäftsbereichen bzw. Ämtern aufschlüsseln.
  3. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Diskriminierung zu beseitigen und weitere Diskriminierungen zu verhindern?
  4. Wie viele Beschwerden führten zu Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen von Betroffenen? Bitte für die Kalenderjahre 2022 und 2023 nach den jeweiligen Merkmalen und den jeweiligen Geschäftsbereichen bzw. Ämtern aufschlüsseln.
  5. Führten die Beschwerden und Beratungen auch zu dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Konsequenzen für Beschäftigte des Bezirksamts? Wenn ja, welche Konsequenzen erfolgten? Wenn nein, warum nicht?
  6. Wie werden die Besucher*innen von öffentlichen Stellen in Pankow wie Bürgeramt, Standesamt, Sozialamt, Gesundheitsamt, Jugendamt, Ordnungsamt, Volkshochschule, Bibliothek und Musikschule über ihre Rechte nach LADG informiert?
  7. Wie wird der Auftrag von § 11 LADG zur Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung und Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt durch das Bezirksamt umgesetzt?
  8. Wie viele Fortbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen für Diversity-Kompetenz und antidiskriminierungsrechtliches Grundlagenwissen nach § 11 Abs. 4 LADG wurden angeboten und wie viele Beschäftigte nahmen teil? Bitte für die Kalenderjahre 2022 und 2023 nach den jeweiligen Geschäftsbereichen bzw. Ämtern und nach Vorgesetzten-/Leitungsfunktion (ja/nein) aufschlüsseln.
  9. Wie ist das Bezirksamt bisher seiner Aufgabe gemäß § 3 Abs. 2 LADG nachgekommen, auf eine entsprechende Anwendung des LADG im Jobcenter Pankow hinzuwirken?
  10. Wie viele Beschwerden und Beratungen erfolgten nach dem AGG wegen einer Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität durch Beschäftigte des Bezirksamts? Bitte für die Kalenderjahre 2022 und 2023 nach den jeweiligen Merkmalen und den jeweiligen Geschäftsbereichen bzw. Ämtern aufschlüsseln.
  11. Wie viele Beschwerden und Beratungen erfolgten wegen einer a) unmittelbaren Benachteiligung, b) mittelbaren Benachteiligung, c) Belästigung, d) Mobbing, e) sexuellen Belästigung oder f) Anweisung zur Benachteiligung? Bitte für die Kalenderjahre 2022 und 2023 nach den jeweiligen Benachteiligungsformen und den jeweiligen Geschäftsbereichen bzw. Ämtern aufschlüsseln.
  12. Welche Maßnahmen nach § 12 AGG wurden ergriffen, um die Benachteiligung zu beseitigen und weitere Benachteiligungen zu verhindern?
  13. Führten die Beschwerden und Beratungen auch zu dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Konsequenzen für Beschäftigte des Bezirksamts? Wenn ja, welche Konsequenzen erfolgten? Wenn nein, warum nicht?
  14. Wie werden die Beschäftigten des Bezirksamts über ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen nach dem AGG informiert?
  15. Mit welchem Stellenanteil ist die Beschwerdestelle nach § 13 AGG im Bezirksamt eingerichtet und wie wird die Beschwerdestelle den Beschäftigten bekannt gemacht?

 

Antwort des Bezirksamts