Werbung der Bundeswehr über »Free Wifi Berlin«

Kleine Anfrage: KA-0739/VIII

BV Maximilian Schirmer, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Bundeswehr Werbung über »Free Wifi Berlin« macht?
    (siehe Screenshot unten)
  2. Trifft es zu, dass vor allem Kinder und Jugendliche aus ca. 35 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in Pankow dieses Angebot nutzen?
  3. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass teilweise minderjährige Kinder und Jugendliche bevor sie das kostenlose W-LAN nutzen können, mit Werbung der Bundeswehr konfrontiert sind, ohne die Möglichkeit zu haben eine kritische Distanz zu gewinnen?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Jugend, Wirtschaft und Soziales

Zu 1.:

Dem Bezirksamt ist bekannt, dass die Bundeswehr Werbung über »Free Wifi Berlin« geschaltet hatte.

Zu 2.:

Statistische Daten über die Nutzung von Free Wifi Berlin in Pankow sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Bestätigt werden kann, dass »Free Wifi Berlin« in ca. 35 Jugendfreizeitstätten durch Kinder und Jugendliche in der Altersgruppe 6 bis unter 27 genutzt wird.

Zu 3.:

Das Bezirksamt Pankow schließt sich der Auffassung der Senatskanzlei, Referat Medien- und Netzpolitik, die im Folgenden wiedergegeben wird, an:1:

»Betreiber von »Free Wifi Berlin« ist die abl social federation GmbH. Das Land Berlin hat mit der abl social federation GmbH (abl) einen Kooperationsvertrag abgeschlossen.

Nach Rückfrage bei abl war der betroffene Werbespot in folgendem Zeitraum geschaltet:

09.12.19 00:00 – 29.12.19 23:59
13.01.20 0:00 – 19.01.20 23:59


Für die Werbung und die Auswahl der Werbepartner ist ausschließlich die Firma abl social federation GmbH (im weiteren abl) zuständig. Das Land Berlin gewährte im Rahmen des Kooperationsvertrags lediglich einen Zuschuss für Beschaffung, Installation und Wartung der WLAN-Spots. Das Unternehmen verbindet den der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellenden Internetzugang in angemessener Art, Weise und Umfang mit Werbung und refinanziert sich dadurch. Es wurden Werbegrundsätze festgelegt. So ist Werbung nicht zugelassen, die - durch die Werbung selbst oder aufgrund des beworbenen Produkts/Dienstleistung - anstößige, sittenwidrige, strafrechtswidrige, rassistische, jugendgefährdende oder volksverhetzende Inhalte erwarten lässt oder solche Inhalte, die gegen sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen oder einen Verstoß erwarten lassen. Zwar ist hinsichtlich des betroffenen Werbespots kein Verstoß gegen die vereinbarten Werbegrundsätze festzustellen, dennoch hat abl auf die Ausstrahlung entsprechender Werbung verzichtet und zugesagt, die Senatskanzlei in Zukunft vorab über die Werbepartner zu informieren.«


Rona Tietje
Bezirksstadträtin


1 Auskunft per e-mail vom 29.01.2020, Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei – I C 2, Referat Medien- und Netzpolitik