Zingerteiche

BV Wolfram Kempe

Kleine Anfrage - KA-0566/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:


In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 19/13280 des AGH führt der Senat unter anderem aus:
„Die Zingerteiche sind nicht unmittelbar an den Zingergraben angeschlossen, sondern über den Graben 1, der die Teiche regelbar mit Wasser aus dem Blankenfelder Graben versorgt.“
Für mich als Laien sind in der Gewässerkarte des Landes Berlin (FIS-Broker) keine, den ZUFLUSS zu den Zingerteichen regelnden Bauwerke erkennbar. Daher frage ich das Bezirksamt:


1. Wo und wie (Sohlschwelle?, Wehr?) wird der Zufluß zu den Zingerteichen über den Graben 1 Blankenfelde aus dem Blankenfelder Graben geregelt?


2. Wie hoch ist der tägliche Zufluß zu den Zingerteichen aus dem Graben 1 Blankenfelde? Gibt es überhaupt einen täglichen Zufluß?


3. Für welchen maximalen Zufluß zu den Zingerteichen ist der Graben 1 Blankenfelde ausgelegt?


4. Augenscheinlich trocknen die Zingerteiche seit mindestens 10 Jahren mehr und mehr aus. Gleichzeitig gibt die Senatsverwaltung an (SrA 19/13616 des AGH), daß in den Sommermonaten täglich ca. 43.000 m3/d des Abflusses aus dem Klärwerk Schönerlinde über den Blankenfelder Graben und den Nordgraben dem Tegeler See zugeführt werden. Wie erklärt sich dann die Austrocknung der Zingerteiche trotz regelbarem Zufluß?


5. Welche Auswirkungen hat das Austrocknen der Zingerteiche auf den Wasserhaushalt der Botanischen Anlage Blankenfelde?

 

Antwort des Bezirksamts