Abschied nehmen zulassen! - Trauerfeiern bei Sozialbestattungen ermöglichen!

40. Tagung der BVV

Drs. VIII-1452

Antrag der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, bei sogenannten Sozialbestattungen nach § 74 SGB XII und nach § 16 Absatz 3 Bestattungsgesetz Trauerfeiern mit anzubieten und zu übernehmen.

Begründung:

In Pankow werden bei sogenannten Sozialbestattungen, sowohl bei der Kostenübernahme nach § 74 SGB XII, als auch bei den ordnungsbehördlichen Bestattungen nach § 16 Absatz 3 Bestattungsgesetz, keine Trauerfeiern durchgeführt oder übernommen. Da aber bereits der Bedarf einer Sozialbestattung in den meisten Fällen eine würdige Trauerfeier ausschließt, ist ein würdiges Abschiednehmen in diesen Fällen nicht möglich. Es darf nicht sein, dass der Geldbeutel darüber entscheidet, ob und wer sich von einer verstorbenen Person verabschieden kann. Armut darf keine Strafe sein und darf nicht verhindern, dass Menschen so aus dem Leben scheiden, wie sie es verdient haben.