Abwendungsvereinbarung zwischen BA und BauBeCon, Wohnstadt „Carl Legien“

5. Tagung der BVV

Ds. V-93/02

Große Anfrage
der Fraktion der PDS


Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Ist in Kürze mit der Unterzeichnung der Abwendungsvereinbarung zwischen Bezirksamt und BauBeCon zu rechnen? Wenn nicht, welche Hinderungsgründe bestehen noch?
     
  2. Welchen Einfluß hatte das neue Argument der ökonomischen Vorteilsnahme für den Investor durch einen Aufstellungsbeschluß einer Erhaltungssatzung nach §172 Abs 1 Nr.1 auf die Verhandlung; speziell zur Festlegung einer Mietobergrenze für 3 Jahre, Aufstellung eines Sozialplans, Bereitstellung von Umsetzwohnungen aus eigenem Bestand?
     
  3. Ist die notwendige investorenunabhängige Mieterberatung derzeit gesichert?
     
  4. Ist das Bezirksamt bereit, ein bis zwei Mitglieder des gewählten Mieterbeirates zu künftigen Gesprächen mit der BauBeCon redeberechtigt einzuladen?