Abwendungsvereinbarung zwischen BA und BauBeCon, Wohnstadt „Carl Legien“
Ds. V-93/02
Große Anfrage
der Fraktion der PDS
Wir fragen das Bezirksamt:
- Ist in Kürze mit der Unterzeichnung der Abwendungsvereinbarung zwischen Bezirksamt und BauBeCon zu rechnen? Wenn nicht, welche Hinderungsgründe bestehen noch?
- Welchen Einfluß hatte das neue Argument der ökonomischen Vorteilsnahme für den Investor durch einen Aufstellungsbeschluß einer Erhaltungssatzung nach §172 Abs 1 Nr.1 auf die Verhandlung; speziell zur Festlegung einer Mietobergrenze für 3 Jahre, Aufstellung eines Sozialplans, Bereitstellung von Umsetzwohnungen aus eigenem Bestand?
- Ist die notwendige investorenunabhängige Mieterberatung derzeit gesichert?
- Ist das Bezirksamt bereit, ein bis zwei Mitglieder des gewählten Mieterbeirates zu künftigen Gesprächen mit der BauBeCon redeberechtigt einzuladen?