Sicherer Radverkehr als Planungsziel für den Umbau der Friedrich-Engels-Straße

39. Tagung der BVV

Drs. VIII-1430

Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, innerhalb des erneut erforderlichen Planfeststellungsverfahrens die Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes und die Vorgaben des Radverkehrsplans bei der Umbauplanung der Friedrich-Engels-Straße umzusetzen.

Konkrete Ziele sind:

  • die im Radverkehrsplan vorgesehenen Zielbreiten für Radverkehrsanlagen sind vollständig einzuhalten, wenn erforderlich durch Reduzierung der Kfz-Fahrstreifen auf ein absolutes Minimum.
  • Die Radverkehrsanlage ist vor Überfahren durch Kfz und vor haltenden Kfz bestmöglich zu schützen (z. B. durch Protektionselemente, Lieferzonen).
  • Im Abschnitt mit getrenntem Bahnkörper ist der Rad- und Fußverkehr vollständig vom Kfz/LKW-Verkehr getrennt und somit bestmöglich geschützt zu führen.

Begründung:

In einigen Abschnitten werden die im Radverkehrsplan vorgesehenen Zielbreiten für Radverkehrsanlagen (RVA) unterschritten. Andererseits sind die Kfz-Fahrstreifen großzügig dimensioniert. Einige Abschnitte der FES sind in der aktuellen Radverkehrsnetzplanung des Radverkehrsplans Bestandteil der höherwertigen Netzkategorie Radvorrangnetz. Gemäß § 42 MobG Bln sollen Radverkehrsanlagen ausreichend breit eingerichtet werden, dass Radfahrende einander sicher überholen können. Um die Breitenvorgaben für RVA von 2,3 bzw. 2,5m bestmöglich zu gewährleisten, soll die Anwendung der Vorgaben der RASt 06 für beengte Straßenverhältnisse (hier z.B. 2,95m) geprüft werden. Erst nach Nutzung dieser Reserven von Kfz-Fahrstreifen darf der Raum für Rad- und Fußverkehr reduziert werden.

In der vorliegenden Planungsvariante sind die Möglichkeiten zum legalen Halten und Kurzparken für den Lieferverkehr auf die wenigen Parkbuchten beschränkt. Wird das Parken dort freigegeben, ist das Abstellen von Kfz auf dem Schutzstreifen vorprogrammiert. Das dadurch erzwungene Einordnen der Radfahrenden in den Fließverkehr ist eine vermeidbare Gefahrenquelle.

Da bis zu einem Baubeginn noch einige Jahre vergehen, sollte im Sinne einer vorausschauenden Planung die wahrscheinliche Vorgabe von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts bei der Festlegung der Fahrbahnbreiten berücksichtigt werden. Durch die Lage der Friedrich-Engels-Straße überwiegend in allgemeinen Wohngebieten und ihre geringe Verbindungsfunktionsstufe wäre die Hochstufung auf Tempo 50 unwahrscheinlich.

Im Abschnitt der FES mit getrenntem Bahnkörper legt die Berücksichtigung der bestehenden Aufteilung des Straßenraums in einer weiteren Planungsvariante nahe. Diese würde die Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmer*innen maximieren. Die bestehende Fahrbahn würde den Kfz-Verkehr auf der östlichen Straßenseite bündeln. Auf dem westlichen Gehweg wären Zufußgehende geschützt. Auf der als Fahrradstraße umgewidmeten Fahrbahn wäre sicherer Radverkehr möglich und die Kfz-Erschließung der Grundstücke sichergestellt. Die Trassen für den MIV (incl. hohen Schwerlastanteils), ÖPNV sowie den Rad- und Fußverkehr wären vollständig getrennt.

Bsp. für Planungsvariante Trennung Verkehrsarten siehe Anlage 1:

Aus Einführungsverordnung RASt06: »Sofern größere Straßenraumbreiten zur Verfügung stehen, sollte die Einordnung zusätzlicher Querschnittselemente geprüft werden oder, falls der Raum hierfür nicht ausreicht, das zusätzliche Flächenangebot dem Fußgänger- und Radverkehr als schwächste Verkehrsteilnehmer zugutekommen.«

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