Einhaltung des Nachtflugverbotes von und zum Flughafen Tegel

7. Tagung der BVV

Ds. V-0173/02

Gemeinsamer Antrag
der Fraktionen der PDS und der SPD


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, daß Ausnahmen vom Nachtflugverbot zwischen 22.00 und 6.00 Uhr (MEZ) von und zum Flughafen Tegel spürbar restriktiver als derzeit gewährt werden.
     
  2. Das Bezirksamt nutzt die Mitgliedschaft in der Fluglärmkommission, um mit nachdruck die Einhaltung eines Nachtflugverbotes zwischen 22.00 und 6.00 Uhr MEZ einzufordern.
     
  3. Das Bezirksamt setzt sich beim Senat von Berlin sowie über den Rat der Bürgermeister dafür ein, daß die »Entgeltordnung der Berliner Flughäfen« für Strahlturbinenfahrzeuge so gestaltet wird, daß Landungen nach 22.00 Uhr mit deutlich höheren Gebühren, insbesondere für Flugzeuge, die die Anforderungen der sog. ICAO Chapter 4 Lärmemissionswerte überschreiten, belastet werden. Die Entgeltordnung soll für Landungen nach 22.00 Uhr mit Hilfe einer steil progressiv ansteigenden Gebührengestaltung eine deutlich negative lenkungswirkung bewirken.
Begründung:

erfolgte mündlich